Streitwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#11

17.01.2007, 12:29

doppelt hält besser :wink:
Minimaus

#12

17.01.2007, 12:29

und warum macht ihr das?
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Curry
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#13

17.01.2007, 12:31

Dann sieht halt niemand direkt, dass man online ist, z.B. damit Chef es nicht mitkriegt... :wink:
Curry

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Gast

#14

17.01.2007, 12:31

hmmm... bin ja nicht immer da, hab das forum zwar offen, mach aber gerade was anderes...
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#17

17.01.2007, 12:35

also zum eigentlichen thema würd ich folgendes sagen:

ich gehe davon aus, dass dein mandant irgend etwas reinigen musste, dies aber net getan hat und der vermieter von ihm jetzt als entschädigung 23,34 € fordert. wenn das so richtig ist, dann nimmst diesen wert als gegenstandswert. denn es ist ja ne einmalige forderung. sollte der sachverhalt anders sein, bitte schildern.

gruß
christian
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#18

17.01.2007, 12:41

Also es ist so, dass behauptet wurde, dass der Mdt. die Treppen nicht gewischt hat, was zur Hausordnung in dem Mehrfamilienhaus gehört. Der Mdt. hat das aber gemacht und hat nachdem er den Brief beommen hat, die Treppen erneut gereinigt. Wir haben dann nur auf den Brief geantwortet.

Aber ist es denn nicht eine Mietangelegenheit? Die Hausordnung ist doch auch Teil des Mietvertrages. :wirr
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Curry
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#19

17.01.2007, 12:43

Aber es ging ja nicht nicht darum, ob grundsätzlich die Treppe gereinigt werden muss. Sondern dass euer Mandant es einmal nicht getan hat. Deswegen würde ich auch sagen, dass 23,34 € der Streitwert ist.
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#20

17.01.2007, 12:46

dann steht unter dem Posting auch nicht offline oder online, sondern hidden, was soviel heißt wie versteckt ;-)

ich würde auch sagen 23 € GW
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