Streitwert...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mollie

#1

14.12.2006, 10:26

wir haben ein beschluss des gerichts bekommen (streitwertfestsetzung). darin heißt es: "streitwert setzt sich wie folgt zusammen: antrag zu 1)...., antrag zu 2)..., antrag zu 3) .....," weiter heißt es dann zur begründung:
der streitwert für den antrag zu 3) berechnet sich nach dem 3 1/2 fachen wert des einjährigen bezugs (das ist noch klar soweit), abzüglich eines abschlages für die feststellung.

was meint das gericht mit abschlag für die feststellung? die haben 20 % abgezogen vom streitwert zu 3), aber warum? kann jemand helfen?
Gofi
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#2

14.12.2006, 10:36

Hoffe, du hat den Enders:
lies mal die RN 855, S. 214 RVG f. Anfänger, 13. Auflage.
Steht etwas zu erklärt.

Gruß Fiona :xd
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