Streitwert Mängelbeseitigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
strohblume
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#1

07.04.2016, 15:17

Hallo,

wir vertreten hier die Mieterin, welche Geschäftsräume gemietet hat.

Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass der Vermieter noch am Schaufenster Markisen anbringen wird. Dies geschah auch durch den Vermieter, jedoch waren diese in der falschen Größe und Farbe angebracht wurden.

Wir haben nunmehr den Vermieter angeschrieben und aufgefordert, die Markisen,wie vereinbart, zu ändern. Dies wurde dann auch durch den Vermieter abgeändert.

Nun weis ich nicht so recht, welchen Streitwert ich hier ansetzen kann. Könnt ihr mir da eine Hilfestellung geben?
Liebe Grüße Strohblume
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AliceImWunderland
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#2

08.04.2016, 07:38

Der Streitwert wäre dann die Höhe der Kosten der Mängelbeseitigung. Wie hoch diese sind, weiß euer Mandant am besten.
Wenn du gar nicht weiter kommst, dann kannst du den Wert nach gesetzlichen Bestimmungen schätzen oder den Regelstreitwert nehmen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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strohblume
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#3

08.04.2016, 10:14

Der Wert ist mir nicht bekannt. Regelstreitwert wäre dann 4.000,00 €???
Liebe Grüße Strohblume
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#4

08.04.2016, 10:23

Ja, aber man muss schon ein wenig schauen, ob das von der Höhe her so in den Rahmen der Mängelbeseitigung passt. Dann solltest du auch noch schauen, ob es Mietminderung diesbezüglich gegeben hat. Diese Beträge wären dem Streitwert hinzuzurechnen....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Muschel
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#5

08.04.2016, 10:27

Ist der Regelstreitwert nicht 5.000,00 €? Den hatte ich letztens erst genommen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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#6

08.04.2016, 10:34

Yep. 5.000,00 Euro gem. § 23 RVG.
Hatte den Regelstreitwert seit gefühlten 10 Jahren nicht mehr genommen... :oops:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#7

08.04.2016, 10:53

Also bezüglich der Mängelbeseitigung sind 5.000,00 € schon sehr viel ... Ich werde vielleicht nur 1.000,00 € ansetzen, zumal hier keine Rechtsschutz besteht. Oder muss ich einen konkreten Streitwert nehmen?
Liebe Grüße Strohblume
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#8

08.04.2016, 10:58

Wenn du keine Anhaltspunkte für die Höhe der Kosten der Mängelbeseitigung hast, dann bleibt dir nur die Möglichkeit des § 3 ZPO. Dabei solltest du die Wichtigkeit der Angelegenheit für die Parteien, den Umfang der Angelegenheit für den RA und die finanzielle Lage des Mandanten berücksichtigen.
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#9

08.04.2016, 11:02

Ok dann Dir ... das werde ich so machen :-)
Liebe Grüße Strohblume
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#10

24.01.2017, 15:45

:wink1

Ich hätte auch mal eine Frage zum Thema Streitwert Mängelbeseitigung.
Allerdings geht es hier um ein Haus, an dem eine Firma Arbeiten ausgeführt hat. Die Arbeiten weisen totale Mängel aus, unser Mandant hat allerdings den Werklohn schon vollständig bezahlt.
Bin ich richtig, wenn ich die Summe des Werklohns als Streitwert nehme?

Danke für eure Antworten vorab
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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