Streitwert Mängelbeseitigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#11

25.01.2017, 10:33

Ja, würde ich machen, wenn die Arbeiten komplett Schrott sind. Wenn nur Teile der Arbeit betroffen sind, dann eben einen Teil des Werklohns.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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icerose
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#12

25.01.2017, 13:30

seh ich genau wie Anahid ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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