Streitwert II. Instanz Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Day
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#1

20.07.2007, 08:50

Einen schönen GuMo euch,

hab gleich mal wieder ne dusslige Frage.
Also: Wir haben unsere Mandantin in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht, Kündigungsschutzklage vertreten. Urteil erging. Streitwert wurde auf runde EUR 11.000,00 festgesetzt.

Gegenseite legt Berufung ein. Die Sache wird ans Landesarbeitsgericht abgegeben. Wir haben noch 3 Schriftsätze gefertigt. Ladung zum Termin erhalten. Mandantin kündigt uns nun das Mandat, bevor Cheffe den Termin wahrnehmen konnt.

Meine Gedanken richten sich nun nach dem Streitwert. Erhöht sich der Streitwert in II. Instanz? Hab mir extra das Buch " Der Streitwert für Anfänger" nun gekauft, aber dazu kann ich nix finden, weil wahrscheinlich der Streitwert gleich bleibt oder?

Vielen lieben Dank schonmal - its Friday !
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butterflybabe
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#2

20.07.2007, 08:58

Ich denke, dass der Streitwert gleich bleibt, sondern über die Beschwer gleich bleibt. Wird über alles "wieder" korrespondiert? Dann bleibt er gleich.

oder ist bereits eine Sache (zB Arbeitszeugnis) erledigt? Dann würde sich der Streitwert verringern.
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#3

20.07.2007, 09:00

Es wurde über "alles" Berufung eingelegt. Die RSV, die die Kosten von uns trägt, hatte den gleichen Streitwert genommen wie in der I. Instanz. aber ich wollts halt nochmals nachprüfen, weil ich mir da echt net sicher war :oops:
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butterflybabe
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#4

20.07.2007, 09:10

Dann hast schon Recht gehabt. Streitwert bleibt gleich.
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#5

20.07.2007, 09:12

danke, dann kann ich jetzt mal voll loslegen, und das an nem freitag grins.
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