Streitwert für Herausgabe der Arbeitspapiere?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lahmi
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#1

04.03.2008, 23:15

Welchen Streitwert kann ich bei Streitigkeiten um die Arbeitspapiere ansetzen? 1 Bruttomonatsgehalt?
Hello

#2

04.03.2008, 23:19

Würde ich jetzt auch so aus dem Bauch heraus sagen.
Ernie

#3

05.03.2008, 07:32

Da auch bei Klage auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses ein Bruttomonatseinkommen als Streitwert genommen wird, würde ich das auch für die Herausgabe der Unterlagen annehmen.
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Grübchen
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#4

05.03.2008, 10:43

Die Gerichte sind da sehr unterschiedlicher Meinung. Die Lohnsteuerkarte wird z.B. höher angesiedelt im Wert als zum Beispiel der Versicherungsnachweis. Das hat etwas mit dem "Nutzen" für den Arbeitnehmer zu tun. Urteil z.B. bei Justiz in Rheinland Pfalz 1 Ta 11/07. 300 € pro Papier. Arbeitsgericht Essen und Köln sagen z.B. 250 € pro Papier
LG Grübchen
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mbrefa
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#5

05.03.2008, 11:50

ich habs bisher erlebt, dass 500,00 € für die Arbeitspapiere als streitwert genommen werden oder ein halbes bruttomonatseinkommen
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]

[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
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Strubbel
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#6

05.03.2008, 19:05

Ich denke auch, dass es da verschiedene Meinungen gibt.

Es kommt darauf an, welche (und wieviele) Arbeitspapiere du haben willst und wie wichtig die dann für den Mandanten sind.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Lahmi
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#7

05.03.2008, 22:41

Alles klar. Dann überlass ich das mal dem Chef! :thx
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