Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sun_day
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#1

27.05.2010, 11:25

Hallo :D

ich hoffe, Ihr könnt mir kurz weiter helfen!????

Ich stelle beim Verwaltungsgericht einen Antrag wegen aufschiebender Wirkung des Widerspruchs (Führerscheinentzug)/Führerscheinrückgabe. Ich muss dort den Wert des Verfahrensgegenstandes angeben.

Dem Mandanten wurde die Fahrerlaubnis für folgende Klassen entzogen: B, BE, C1, C1E, C, CE, L, M und T. Muss ich die Auffangwerte laut Streitwertkatalog einfach addieren oder was muss ich beachten?

Vielen Dank für Eure Hilfe

:thx
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Liesel
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#2

27.05.2010, 11:27

Die Streitwerte für die einzelnen Führerscheinklassen werden addiert.
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sun_day
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#3

27.05.2010, 12:24

Danke für die schnelle Antwort.

Bist Du Dir ganz sicher?

Bin grad bei meiner google-Suche auf Urteile gestoßen, wonach sich die Festsetzung des Streitwerts nach der höchsten Klasse (sofern nicht die Klassen jeweils eine selbständige Bedeutung haben) richtet.

:?: :?: :?:
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#4

27.05.2010, 12:30

Natürlich werden nur die Werte addiert, die eine selbständige Bedeutung haben - hier nimmst du immer den höchsten Wert.
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#5

24.11.2016, 08:38

Ich hänge mich mal hier mit dran ;)

Es geht um die Entziehung der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, M und L. Wenn ich jetzt so rechne, wie hier dargelegt, dann käme ich auf 17.500 € Streitwert :augenreib

Wir haben schon Klage eingereicht. Warum setzt das Verwaltungsgericht nur 5000 € an? :kopfkratz
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#6

24.11.2016, 10:04

Das kann Dir nur das VG beantworten. Ich komme auf 15.000 (A, B, C1). Es gibt aber Rechtsprechung, die B nicht gesondert berücksichtigt, wenn es auch um C oder D geht.
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#7

24.11.2016, 10:18

Stimmt, Danke, L zählt nicht :oops:
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#8

04.09.2017, 11:29

Ich hänge mich hier mal an. Hatte bis heute noch nie so einen Fall auf dem Schreibtisch und bin deshalb etwas ratlos.

Es geht um folgendes:

Unser Mandant hat einen Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis betreffend die Klassen A1, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T erhalten. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, diesen dann aber wieder zurückgenommen.

Wie hoch ist denn da der Gegenstandswert?

Ich würde 15.000 Euro ansetzten
A1, AM: 2.500,
B, BE: 5.000,
C, CE: 7.500

Ist das so richtig oder muss ich noch etwas hinzunehmen für C1, C1E, L und T?

An Gebühren habe ich dann ja nur die 2300 oder?
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#9

05.09.2017, 10:08

Hinzunehmen musst Du nichts; mein Hinweis von oben gilt aber auch hier, einige Gerichte berücksichtigen die Klasse B in dieser Konstellation nicht gesondert. 2300 ist zutreffend.
kümmel
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#10

05.09.2017, 10:16

Vielen Dank für deine Hilfe =)
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