Hallo
ich hoffe, Ihr könnt mir kurz weiter helfen!????
Ich stelle beim Verwaltungsgericht einen Antrag wegen aufschiebender Wirkung des Widerspruchs (Führerscheinentzug)/Führerscheinrückgabe. Ich muss dort den Wert des Verfahrensgegenstandes angeben.
Dem Mandanten wurde die Fahrerlaubnis für folgende Klassen entzogen: B, BE, C1, C1E, C, CE, L, M und T. Muss ich die Auffangwerte laut Streitwertkatalog einfach addieren oder was muss ich beachten?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Streitwert bei Entzug der Fahrerlaubnis mehrerer Klassen
- Liesel
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Die Streitwerte für die einzelnen Führerscheinklassen werden addiert.
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Danke für die schnelle Antwort.
Bist Du Dir ganz sicher?
Bin grad bei meiner google-Suche auf Urteile gestoßen, wonach sich die Festsetzung des Streitwerts nach der höchsten Klasse (sofern nicht die Klassen jeweils eine selbständige Bedeutung haben) richtet.
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Bin grad bei meiner google-Suche auf Urteile gestoßen, wonach sich die Festsetzung des Streitwerts nach der höchsten Klasse (sofern nicht die Klassen jeweils eine selbständige Bedeutung haben) richtet.
- Liesel
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Natürlich werden nur die Werte addiert, die eine selbständige Bedeutung haben - hier nimmst du immer den höchsten Wert.
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Ich hänge mich mal hier mit dran
Es geht um die Entziehung der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, M und L. Wenn ich jetzt so rechne, wie hier dargelegt, dann käme ich auf 17.500 € Streitwert
Wir haben schon Klage eingereicht. Warum setzt das Verwaltungsgericht nur 5000 € an?
Es geht um die Entziehung der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, M und L. Wenn ich jetzt so rechne, wie hier dargelegt, dann käme ich auf 17.500 € Streitwert
Wir haben schon Klage eingereicht. Warum setzt das Verwaltungsgericht nur 5000 € an?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Adora Belle
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Das kann Dir nur das VG beantworten. Ich komme auf 15.000 (A, B, C1). Es gibt aber Rechtsprechung, die B nicht gesondert berücksichtigt, wenn es auch um C oder D geht.
- Soenny
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Stimmt, Danke, L zählt nicht
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Ich hänge mich hier mal an. Hatte bis heute noch nie so einen Fall auf dem Schreibtisch und bin deshalb etwas ratlos.
Es geht um folgendes:
Unser Mandant hat einen Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis betreffend die Klassen A1, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T erhalten. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, diesen dann aber wieder zurückgenommen.
Wie hoch ist denn da der Gegenstandswert?
Ich würde 15.000 Euro ansetzten
A1, AM: 2.500,
B, BE: 5.000,
C, CE: 7.500
Ist das so richtig oder muss ich noch etwas hinzunehmen für C1, C1E, L und T?
An Gebühren habe ich dann ja nur die 2300 oder?
Es geht um folgendes:
Unser Mandant hat einen Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis betreffend die Klassen A1, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T erhalten. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, diesen dann aber wieder zurückgenommen.
Wie hoch ist denn da der Gegenstandswert?
Ich würde 15.000 Euro ansetzten
A1, AM: 2.500,
B, BE: 5.000,
C, CE: 7.500
Ist das so richtig oder muss ich noch etwas hinzunehmen für C1, C1E, L und T?
An Gebühren habe ich dann ja nur die 2300 oder?
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Hinzunehmen musst Du nichts; mein Hinweis von oben gilt aber auch hier, einige Gerichte berücksichtigen die Klasse B in dieser Konstellation nicht gesondert. 2300 ist zutreffend.