Streitwert Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Putt_Putt
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#1

05.12.2011, 10:25

Hallo,

ich muss gerade einer RSV den festgesetzten Streitwert des Gerichts erläutern.
Der Fall:
Das Gericht hat SW in Höhe von 20.617,00 € festgesetzt.
Die Klägerin schrieb in der Klage das der Kläger zuletzt ein durchschnittliches monatliches Bruttogehalt von 3.890,00 € verdient hat.
Nach meiner Auffassung beträgt der Streitwert 11.670,00 € (3 x Bruttogehalt).
Die Klageanträge waren:
1. festzustellen, dass Rechtsstellung als ... durch Widerruf nicht beendet und das Arbeitsverhältnis nicht durch Teilkündigung geändert worden ist.
2. festzustellen, dass Arbeitsverhältnis weder außerordentlich noch ordentlich aufgelöst wurde.
3. Beklagte zu Verurteilen, den Kläger als ... und ... mit 40 Wochenstunden bis zum rechtskräftigen Ende des Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen.
4. hilfsweise für das Unterliegen: den Beklagten zu verurteilen, den Kläger als ... mit 40 Wochenstunden bis zum rechtskräftigen Ende des Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen.

Wie kommt das Gericht auf diesen hohen Wert??

Danke :thx
Putt_Putt
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#2

05.12.2011, 11:10

es ist ein wenig eilig :D
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#3

05.12.2011, 11:15

Du wirst das Gericht fragen müssen. Der Wert ist ja kein Vielfaches des Monatsbruttogehalts, oder sonst irgendwas, auf das man durch einfache Rechenoperationen kommt. Es ist allerdings auch ungewöhnlich, daß das Arbeitsgericht die Festsetzung nicht nach den Anträgen aufschlüsselt.
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#4

05.12.2011, 11:17

Ich rufe immer ungern wegen sowas bei Gericht an^^ versuch mich erst selbst und dann mit Hilfe von Kolleginnen und dann hier mir weiterzuhelfen^^
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#5

05.12.2011, 11:25

Tja, aber man kann doch nur raten.

Also es sind 5 x 3.890, 3 x für die Kündigung, je 1 x für zwei weitere Anträge, und dann noch mal 1.167 (das ist 1/10 des Dreimonatswertes) für den 4. Antrag. Zuordnen mußt Du das aber bitte selbst. 8)

Das war mal wieder Mathe-Olympiade. :hofnarr
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