Streitwert Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

06.05.2008, 15:55

Hi! In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit hatten wir eine Klage eingereicht - es ging um die Erstellung von Lohnabrechnungen. Wir haben ein Teil-Versäumnisurteil bekommen - unser Gegner soll für 3 Monate Gehaltsabrechnungen erstellen. Der Bruttogehalt beträgt va. 900,00 EUR. Der Streitwert beträgt laut Protokoll 150,00 EUR. Unser RA meint aber, dass der Richter in der Verhandlung 1.050,00 EUR diktiert hatte. EIne telefonisch NAchfrage ergab, dass 150,00 EUR korrekt seien. Hat jemand eine Vorstellung, ob dies ungefähr der Realität entspricht? Ich weiß gar nicht, ob ich dagegen vorgehen soll... HILFE!
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#2

06.05.2008, 16:42

Wenn es Dir bis morgen reicht, schau ich in unserer Tabelle nach. Da steht vielleicht näheres drin.
LG Grübchen
samara
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#3

06.05.2008, 16:46

Klar, reicht mir das bis morgen! Danke schon mal im Voraus!
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#4

06.05.2008, 16:47

Ich halte das für zutreffend, hier geht es um die Erstellung von Abrechnungen (und nicht die Forderung selbst), so daß sich der Streitwert nach dem - mehr oder weniger geschätzten - Aufwand für die Erstellung der Abrechnungen richtet.
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#5

07.05.2008, 10:50

Ich habs nix aufregendes gefunden. Aber vielleicht hilft es

1. Klage auf schriftliche Abrechnung
a. ein Bruttomonatsentgelt LAG Nürnberg v. 09.04.2002 - 7 Sa 518/01
b. 10% neben Hauptforderung LAG Köln v. 21.01.02 - 5 Ta 22/02

und dann noch

Streitwerte in der in Vergleichen mitgeregelten Gegenstände, da heißt es dann bezgl. Abrechnung 100 € LAG HEssen v. 09.07.03 15 Ta 123/=3

wobei ich nicht denke dass dies bei Euch passt, da ihr ja nur deswegen geklagt habt. ICh habe die beiden ersten Urteile nicht gelsene. Vielleicht hilft es Dir.
LG Grübchen
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