Streitwert Arbeitsgericht - geht nur um Abfindung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Hummelgunde
Forenfachkraft
Beiträge: 121
Registriert: 25.10.2007, 12:58
Wohnort: Bayern

#1

07.04.2009, 13:28

Hallo, bei einer Sache vor dem Arbeitsgericht, es ging nur um eine Abfindung, nehme ich als Streitwert doch den Betrag der Abfindung und nicht die drei Monatsgehälter ?????

:oops:
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#2

07.04.2009, 13:29

Die drei Monatsgehälter musst Du bei Kündigung berechnen. Ich würde jetzt mal sagen, dass Du als Streitwert den Betrag der Abfindung nimmst. Aber ich lasse mich auch gern eines besseren belehren.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3165
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#3

07.04.2009, 13:35

Kommt drauf an, worauf ihr geklagt habt:

Gegen eine Kündigung: 3 Monatsgehälter, die Abfindung bleibt außen vor, auch wenn sie höher ist.

Bei einer bezfferten Leistungsklage auf eine Abfindung: Die Abfindung.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Hummelgunde
Forenfachkraft
Beiträge: 121
Registriert: 25.10.2007, 12:58
Wohnort: Bayern

#4

07.04.2009, 13:44

:thx
Antworten