Streithelfer verkündet Streit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
gkutes

#1

29.03.2010, 12:01

aaalso, Wir sind einem Streit beigetreten. Dies allein gibt ja nur eine 0,8 VG 3101. Jetzt hab ich aber gleichzeitig anderen Firmen noch den Streit verkündet. Sind dann jetzt die Voraussetzungen der 3100 gegeben??
Asgoth
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1072
Registriert: 12.06.2008, 07:17
Wohnort: Dresden

#2

29.03.2010, 12:22

Schließt man sich, wenn man einem Streit beitritt, nicht in aller Regel den Anträgen des Streitverkünders an - hat die 1,3 VG also bereits ab diesem Zeitpunkt verdient? :? Oder verpeil ich gerade was?

Davon mal abgesehen - verkündet der Streithelfer wiederum den Streit ist das für mich ein Sachantrag... ergo 3100...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#3

29.03.2010, 13:00

Ich seh das so wie Asgoth!
Im Ergebnis daher: 3100 :D
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
gkutes

#4

29.03.2010, 13:06

Schließt man sich, wenn man einem Streit beitritt, nicht in aller Regel den Anträgen des Streitverkünders an -
nöö-das machen wir halt nicht - warum auch immer - frag ich aber gleich mal nach.

gut-wenn das für euch Sachvortrag ist, rechne ich jetzt 1,3 ab.

Merci vielmals
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#5

29.03.2010, 14:16

Wir rechnen auch 1,3 Gebühr ab. Wenn wir dem Streit beitreten, stellen wir auch Anträge und tragen vor.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
gkutes

#6

29.03.2010, 14:20

hab ich nachgefragt - meistens sinds Beweisverfahren - da kann man sich ja keinen Anträgen anschließen 8)

ansonsten stellt RA Anträge erst in der Verhandlung. Werd ich ab jetzt aber anders machen, um gleich die 1,3 Gebühr zu verdienen. Wäre ja verschenktes Geld falls Streit sich evtl vor der Verhandlung erledigt.
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#7

29.03.2010, 14:32

gkutes hat geschrieben:Werd ich ab jetzt aber anders machen, um gleich die 1,3 Gebühr zu verdienen. Wäre ja verschenktes Geld falls .
Richtig so!!! :twisted:
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Antworten