Strafsache: Verfahren beim Landgericht und Termin beim AG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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esmiralda
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#1

11.06.2010, 09:25

Hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!

Ich hab hier ein Verfahren vor dem Landgericht. Termin fand aber vor einem Schöffengericht statt! Kann mir das jemand erklären?
Wie sieht das denn dann mit den Gebühren aus? 4100, 4112 und dann 4108??? oder doch 4114?
Kapier ich nicht!

Kann mir bitte jemand helfen?
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Adora Belle
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#2

11.06.2010, 09:34

Was war das für ein Termin? Ich kann mir das auch nicht erklären. Evtl schreibst Du mal etwas mehr zum Verfahrensgang?
esmiralda
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#3

11.06.2010, 09:47

Die Anklageschrift war an die Große Strafkammer gerichtet gegen mehrere Beschuldigte. Wir haben uns für unseren Mandanten beim Landgericht bestellt und uns wurde von dort auch Akteneinsicht gewährt. Danach wurden wir als Pflichtverteidiger bestellt. Oh jetzt seh ich grade, hier ist ein Beschluss ergangen. Das Landgericht war sachlich unzuständig und das Hauptverfahren wurde vor dem Amtsgericht eröffnet. Bekomm ich dann wirklich die Verfahrensgebühr für Strafkammer und Terminsgebühr für Amtsgericht?
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Curry
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#4

11.06.2010, 09:57

Hm, das ist eine gute Frage. Es ist ja eigentlich nicht eure Schuld, dass das Verfahren vor dem falschen Gericht gestellt wurde. Du rechnest ja jetzt ggü. der Staatskasse ab. Versuch es doch erstmal so und dann wirst ja sehen, was die dazu sagen.
Curry

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#5

11.06.2010, 10:00

Ja, würd es halt nur gern von Anfang an richtig machen
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Curry
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#6

11.06.2010, 10:03

Mit eurer Bestellung beim Landgericht ist die Gebühr 4112 RVG ja angefallen. Eine einmal angefallene Gebühr kann ja nicht wieder in Wegfall geraten.
Curry

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#7

11.06.2010, 10:05

Dann muss es ja auf jeden Fall so sein!!! Ich machs jetzt einfach!
Vielen Dank für eure Hilfe!
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#8

11.06.2010, 10:35

Ist richtig so. An sich sind ja VG Landgericht und - nach Abgabe - VG Schöffengericht entstanden, wobei die 2. VG auf die erste angerechnet wird. Einmal entstandene Gebühren bleiben aber bestehen, die weiteren entstehen jetzt nur noch in Amtsgerichts-Höhe. Deshalb die ungewöhnliche Kombination.

PS: "Oh, ich seh grad in der Akte" gehört in den ersten Beitrag. :wink:
esmiralda
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#9

11.06.2010, 16:39

:thx

PS: Ich weiß! Ich gelobe Besserung :lol:
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