Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

26.04.2006, 15:11

Hallo zusammen,

ich glaube ich stehe auf dem Schlauch. Also, wir haben ein Mandat, in einer Strafsache erhalten und haben eine Vorschusskostenrechnung gestellt. Diese ist auch gezahlt worden. Im Termin ist meine Chefin dann als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden.
dann kam das Urteil und meine Chefin hat gegenüber dem Amtsgericht abgerechnet. Auf die Frage ob sie einen Vorschuss erhalten habe, hat sie die Vorschusskostenrechnung angegeben.
Daraufhin kam vom AG alles klar, Mandant ist zahlungsfähig. Dabei hat der Lebenspartner der Mandantin die Rechnung gezahlt. Auch hat diese schon die EV abgegeben. Jetzt erzählt meine Chefin der Mandantin, die Beiordnung als Pflichtverteidigerin sei ja nur ein Darlehen gewesen vom Staat sie hätte die Gebühren eh zurückzahlen müssen.
Die Mandantin versteht die Welt nicht mehr, da Chefin ihr erst gesagt hat die Vorschusskosten bekäme sie zurück und jetzt muss sie auch noch die Gerichtskostenrechnung zahlen.

Also wir haben so selten Strafsachen, dass ich das Ganze nun wirklich nicht verstehe. Was ist nun richtig???
Ach ja, bei der Verhandlung hat die mandantin Bewährung bekommen, falls das wichtig ist.

Danke
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Christina83
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#2

26.04.2006, 15:35

Also das hört sich ja wirklich sehr komisch an.

Als erstes, der Mandant DARF ja freiwillige Zuzahlungen an seinen Pflichtverteidiger leisten. Diese können zweimal so hoch sein wie die Netto-Pflichtverteidigersätze. Angenommen der Mandant zahlt wirklich soviel dazu und man gibt es bei der Pflichtverteidigerabrechnung an, kann das Gericht deswegen die Pflichtverteidigergestellung nicht zurücknehmen.

Und abgesehen davon ist es mir wirklich noch nie untergekommen, dass die Bestellung wieder zurückgenommen worden wäre....
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Manuela77
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#3

26.04.2006, 17:28

Tja, eure Mandantin ist verurteilt worden (die Bewährung spielt keine Rolle). Somit hat sie auch die Kosten des Verfahrens zu tragen, auch die durch die Staatskasse verauslagten Pflichtverteidigergebühren. Das ist nämlich diesem Fall tatsächlich nur ein Darlehen. Der Mandant hat Mist gebaut, was durch das Gericht mit der Veruteilung bewiesen wurde. Warum sollte der Staat dem Mandanten dann einen Anwalt bezahlen.

Den Vorschuss hätte sie nur dann zurückbekommen, wenn eure Mandantin freigesprochen worden wäre. Davon ist sicher eure Cheffin ausgegangen, als sie ihr gesagt hat, sie bekäme den Vorschuss wieder zurück.
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