Strafsache???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ninibatz
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#1

11.07.2007, 09:44

Guten Morgen ihr Lieben,

ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe....

Wir haben Mdt. in einer Strafsache vertreten. Haben Akteneinsicht beantragt und dann einige Zeilen an die StA geschrieben. Später wurde dann Hauptverhandlungstermin anberaumt, wo Mandant allein hingehen wollte. Wir haben Mdt. auf den Termin vorbereitet, da er nicht wusste, wie er sich vor Gericht verhalten soll. Nach dem Termin wurde das Verfahren eingestellt.

Die Gebühren 4100 und 4104 sind klar.

Aber was ist mit der 4106 und der 4141.

Leider habe ich im RVG Kommentar nicht viel finden können, ausser dass man die 4106 bekommt für die Vorbereitung der Hauptverhandlung. Kann man also für die Vorbereitung des Mandanten auf den Termin die 4106 abrechnen??? Bin mir nicht sicher...

Danke Euch...
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Strubbel
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#2

11.07.2007, 10:02

Ich würde die 4106 schon abrechnen, schließlich wart ihr ja im Verfahren vor dem AG tätig und habt den Mandanten auf den Termin vorbereitet.

Die 4141 würde ich lieber weglassen, weil ihr nicht direkt an der Einstellung mitgewirkt habt, außerdem hat sich die Hauptverhandlung ja nicht erledigt, sondern die Einstellung erfolgte erst danach!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Sarah

#3

11.07.2007, 10:04

Meiner Meinung nach fällt die 4106 eben aus dem von Dir genannten Grund an.

Die 4141 fällt meines Erachtens nicht an, da ihr ja nicht an der Einstellung mitgewirkt habt.

Edit: Strubbel war schneller ;-)
ninibatz
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#4

11.07.2007, 10:13

Also könnte ich die durchaus nehmen, auch wenn ich keinerlei Schriftverkehr mit dem AG hatte?
Sarah

#5

11.07.2007, 10:17

Meiner Meinung nach schon, da ihr ja die Hauptverhandlung vorbereitet habt.
ninibatz
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#6

11.07.2007, 10:22

Ok, dann nehme ich die 4106 und lass wohl lieber die 4141 weg, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob ich die nicht doch durchkriegen würde. Vielleicht ist das Verfahren ja aufgrund unserer "guten" Vorbereitung des Mdt. auf den Termin eingestellt worden... :D
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Strubbel
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#7

11.07.2007, 10:50

Ließ mal den Einleitungssatz zu Nr. 4141. Fällt dir was auf? "Durch die anwaltliche Mitwirkung wird die Hauptverhandlung entbehrlich" steht da. Bei euch war nun aber eine, demzufolge kann die Gebühr gar nicht entstehen.

Aber du wolltest sie ja eh weglassen :)
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ninibatz
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#8

11.07.2007, 11:01

Hab ich wohl überlesen... :ohmann

Danke...
wayona
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#9

11.07.2007, 11:03

ich würde es genauso abrechnen. gebühr nach 4141 steht dir aber leider nicht zu! :sorry
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Strubbel
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#10

11.07.2007, 11:16

@ninibatz: Kann ja mal passieren, dafür sind wird doch da :)
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