Stimmt die Rechnung? (Beweisverfahren)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sveta

#1

28.06.2016, 12:48

Hallo alle,

nur eine kurze Rückversicherung: Es erfolgte ein Selbstständiges Beweisverfahren ohne Termin, danach Hauptsacheverfahren. Alles vor Ort, also ohne Reisekosten.

Ich rechne gegenüber Mandant ab:

VG Beweisverfahren 3100
VG Hauptsache 3100
Anrechnung der Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens
TG 3104
EG 1003 VV RVG 1,0
Telefonpauschale 7002 in Höhe von 40 Euro
Mehrwertsteuer

Bei der Einigungsgebühr bin ich nicht ganz sicher. Vergleichsmehrwert gibt es keinen. Es entsteht ja nur eine Einigungsgebühr für gerichtliches Verfahren?

Für kurzes Feedback bin ich dankbar.

Sveta
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AliceImWunderland
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#2

28.06.2016, 13:12

Die Rechnung sieht gut aus.
Wenn im Hauptsacheverfahren ein Vergleich geschlossen wurde, dann kannst die Einigungsgebühr, wie in deinem Vorschlag, abrechnen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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