Stillstand nach Widerspruch im Mahnverfahren, was dann?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Alessia21
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 31.07.2009, 16:15

#1

16.09.2009, 16:14

Hallo zusammen!

Ich brauche mal ganz dringend Hilfe!! Bin ein bisschen verzweifelt!
Also folgender Fall:
Unser Mandant hat vor 3 Jahren einen Mahnbescheid zugestellt bekommen, wir haben dann fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die Akte hat jetzt ein bisschen geschlafen, aber nach dem Widerspruch ist nichts mehr passiert!
Die Gegenseite hat wahrscheinlich die GK für die Abgabe ans Gericht nicht eingezahlt! Mein Chef möchte jetzt aber die Kosten die bei uns angefallen sind, für den Widerspruch, gegen die Gegenseite irgendwie geltend machen oder festsetzen lassen!
Was muss ich den hier jetzt beantragen und wo?
Muss ich irgendwelche Anträge ans Mahngericht stellen?

Ich danke euch jetzt schon mal!!!!

LG :D
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sternchen1981
Forenfachkraft
Beiträge: 210
Registriert: 14.10.2008, 11:13
Wohnort: Bayern

#2

16.09.2009, 16:41

Hallo,

ist den die Sache schon verjährt?

Ich denke - bei normaler Verjährungsfrist - schon.

Dann würde ich die Abgabe ans Streitgericht beantragen, mit der Begründung das Sache verjährt ist, und dem zusätzlich Antrag, der Antragstellerseite die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Meistens nimmt die Gegenseite dann ihre "Klage" zurück, und ihr könnt einen KFA über eure angefallenen Kosten machen!
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