Folgendes Szenario: Der Anwalt ist zum Sonderverwalter in einem Insolvenzverfahren nur mit der Prüfung einer einzigen Forderung vom Gericht beauftragt (der eigentlich bestellte Verwalter hat hier Interessenkollision und kann daher nicht selbst prüfen). Nach welchem Wert (evtl. Quote oder Höhe der angemeldeten Forderung) kann ich hier was abrechnen (RVG o. InsVV)???? Hat schon mal jemand soetwas abgerechnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe, habe leider bisher nur "theoretische" Beschlüsse im Netz gefunden.