Sofortige Beschwerde und Beschwerde gegen Beschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sdp08
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#1

13.01.2011, 10:32

Wir haben gegen einen Beschluss Beschwerde eingelegt und Soforitge Beschwerde (gegen SW-Festsetzung). Kann ich da jetzt zweimal die 0,5 Gebühr abrechnen?
rosa

#2

15.01.2011, 17:22

2 mal Beschwerde gegen 2 Beschlüsse = 2x 0.5 Gebühr, ja!
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