Selbstanzeige beim Finanzamt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jazzmann
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#1

09.09.2011, 13:32

Hallo Ihr Lieben.

Ich muss hier eine Akte abrechnen. Wir haben für unseren Mandanten beim Finanzamt eine Selbstanzeige wegen nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen gefertigt und dann noch mit dem Finanzamt korespondiert.

Ich habe die Akte nach 2300 abgerechnet. Mein Chef möchte nun, dass ich mehr Gebühren abrechne.

Gebühren 4100 und 4104 ist erstens nicht so viel, wie er gerne hätte und zweitens denke ich auch nicht richtig.

Wie habt Ihr solche Fälle abgerechnet? Ich finde keine Gebühr, die ich noch abrechnen könnte.

Schon einmal :thx

Jazzman
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Adora Belle
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#2

09.09.2011, 14:25

Wenn dem Chef die gesetzlichen Gebühren nicht ausreichen, dann soll er bitteschön eine Vergütungsvereinbarung treffen.
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Rumpelstilzchen
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#3

09.09.2011, 17:51

Hast Du mit 1,3 abgerechnet? Geh doch einfach bei der Quote ganz nach oben. Reicht ihm das dann?
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