...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dini07
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#1
24.07.2015, 16:49
Ich habe eine kurze Frage:
Fall:
selbständiges Beweisverfahren, Termin ist entstanden, Einigung wurde durch uns (ohne Gericht) erzielt (=Gegner zahlt gerichtliche Kosten)
SW: 28.024,87 EUR.
was kann ich gegenüber dem Gegner abrechnen?
1,3 VG
1,2 TG
1,5 EG
Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar. Bin mittlerweile verwirrt.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
24.07.2015, 17:15
Warum? Ist doch super.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.