Selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dini07
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#1

24.07.2015, 16:49

Ich habe eine kurze Frage:
Fall:
selbständiges Beweisverfahren, Termin ist entstanden, Einigung wurde durch uns (ohne Gericht) erzielt (=Gegner zahlt gerichtliche Kosten)
SW: 28.024,87 EUR.

was kann ich gegenüber dem Gegner abrechnen?

1,3 VG
1,2 TG
1,5 EG

Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar. Bin mittlerweile verwirrt. :sad:
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

24.07.2015, 17:15

Warum? Ist doch super. :daumen
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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