Selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Bayern69
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#1

26.02.2009, 09:24

Hallo und Guten Morgen,

kann mir jemand sagen, ob und wenn ja wieviel Gerichtskosten bei einem Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren vorgelegt werden müssen?

Vielen Dank schon mal

Petra
Xuka
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#2

26.02.2009, 09:28

Es müssen 1,0 Gerichtsgebühren gem. Nr. 1610 KV bezahlt werden.
xwniax

#3

26.02.2009, 09:29

Morgen Bayern69!
Hast du schonmal ins GKG geschaut?
KV 1610 GKG 1,0 Gerichtskosten
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nephele
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#4

26.02.2009, 09:30

oh man, ich bin aber auch was laaahm heute :roll:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Bayern69
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#5

26.02.2009, 09:31

Ja hab im GKG nachgeschaut aber nichts gefunden (sollte vielleicht mal die Augen aufmachen..grins) vielen Dank für Eure Hilfe.

Schönen Tag noch
rosa

#6

18.11.2009, 08:47

ich hab hierzu ne Frage:
Ich mach seit 10 Jahren SB Verfahren und habe noch NIE Gerichtskosten bezahlt.


:bahnhof
rosa

#7

24.11.2009, 23:28

:schieb

Leute,ich versteh das echt nich

sollten hier denn wie bei ner Klage vorher Gerichtskosten eingezahlt werden??
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Re1108
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#8

25.11.2009, 07:57

@immi:
Ich kenn das auch nicht, dass bei nem Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren Gerichtskosten einbezahlt werden.
Kommts hier vielleicht auf den Gerichtsbezirk/Bundesland an (was ich mir aber auch nicht so wirklich vorstellen kann ...)?

Bei uns werden keine GK für den Antrag eingezahlt. Es kommt dann lediglich mal die Aufforderung GK für den Sachverständigenvorschuss zu bezahlen.
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Lämmchen
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#9

25.11.2009, 11:34

Ich muss hier Immi und Re zustimmen, ich kenne das auch nicht. Bei uns müssen lediglich Vorschüsse für die Gutachter bezahlt werden.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Kasimir1603
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#10

25.11.2009, 11:42

Bei uns erfolgt die Abrechnung seitens des Gerichts meist erst am Ende des selbstst. BV. Dann steht in der Kostenrechnung vom Gericht i.d.R.

GK 1610 aus ... = ... €
SV- u. Zeugenauslagen = ... €
Kosten insgesamt ... €

und dann ganz normal Verrechnugn mit den Vorschüssen.

Bislang haben wir auch noch nie vorher oder mit dem Antrag gleich GK einzahlen müssen. Und wir haben hier sBV am laufenden Band :)
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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