Selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Re1108
Kennt alle Akten auswendig
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#21

25.11.2009, 15:12

Danke !
Dann können wir ja nur hoffen, dass unsere Kostenbeamten "unwissend" bleiben ... :twisted:
rosa

#22

25.11.2009, 16:06

Ich hab jetzt spaßenshalber mal ein paar Akten (7) durchgeschaut, wo ich wusste, dass da in letzter Zeit GK-RE gekommen sind Und was soll ich sagen: Es ist abhängig vom Kostenbeamten *umfall*

In den 7 Akten waren es zwei verschiedene Kostenbeamte. Kostenbeamter Allwissend hat in seinen 4 Akten grundsätzlich die 1610 GKG-Gebühr berechnet, während Kostenbeamter Unwissend in den seinen 3 nur Zeugen- und SV-Auslagen angesetzt hat *kopfschüttel*
WHAT???
Das ist doch echt unglaublich!!! und ich mach seit 10 Jahren SB Verfahren und mir kamen noch nie GK unter

das gibts doch gar nicht!!! Unglaublich!!!

Aber sehr interessant :D
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