selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

04.03.2008, 10:33

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich richtig liege. Bitte helft mir auf die Sprünge.

Der Gegner hat Antrag auf Durchführung eines selbständiges Beweisverfahrens gem. § 485 ZPO eingereicht. Wir haben uns bestellt. Es liefen dann außergerichtliche Verhandlungen, die letztendlich gescheitert sind. Dann erging sodann Beschluss durch AG, dass SV-Gutachten eingeholt werden soll. Das geschah dann auch. Es fand ein SV-Ortstermin statt, an dem nur die Mandanten ohne RAe teilgenommen haben. Nun will unser Mandant zahlen. Ich soll nun unsere Kosten und die Kosten der Gegenseite + SV-Kosten errechnen:
Ich würde wie folgt abrechnen:

unsere Kosten:

1,3 VG
PTE
UST

Kosten der Gegenseite:

1,3 GG
1,3 VG
PTE
UST

Was denkt ihr?
Janin

#2

04.03.2008, 10:36

würde ich genauso abrechnen.
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Curry
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#3

04.03.2008, 10:38

Die außergerichtlichen Verhandlungen, wurden die von den Anwälten telefonisch geführt? Dann könntet ihr doch noch eine TG abrechnen.
Curry

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Kimmy

#4

04.03.2008, 10:46

Die TG ist m.E. angefallen.

Warum steht bei den Kosten der Gegenseite eine GG? Und wenn die tatsächlich angefallen ist, muss diese zur Hälfte angerechnet werden.
jenniver
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#5

04.03.2008, 10:48

:zustimm Kimmy: TG ist auf jeden Fall angefallen, denn es fand ja ein OT mit dem SV statt.
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butterflybabe
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#6

04.03.2008, 10:49

Ich geh jetzt mal davon aus, dass der Mdt alle Kosten ohne gerichtliche Geltendmachung übernehmen soll bzw. wird. Dann hast du aber die Anrechnung vergessen und die TG fehlt.
Kimmy

#7

04.03.2008, 10:49

bei dem OT waren die Anwälte ja nicht mit bei, aber wie Curry sagt ist die TG angefallen, da die Anwälte miteinander gesprochen haben.
Gast

#8

04.03.2008, 10:49

weil die Gegenseite den Mandanten außgerichtlich bereits aufgefordert hat und wir erst im Klageverfahren tätig geworden sind. Besprechungen mit der Gegenseite haben nicht stattgefunden, so dass ich m.E. auch eine 1,2 TG nehmen kann.
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Curry
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#9

04.03.2008, 10:50

TG ist auf jeden Fall angefallen, denn es fand ja ein OT mit dem SV statt.
An dem haben aber die Anwälte nicht teilgenommen. Es kommt also darauf an, ob Gespräche geführt wurden zwischen den Anwälten.
Curry

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Curry
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#10

04.03.2008, 10:51

Dann ist keine Terminsgebühr angefallen.

Die GG muss auf jeden Fall dann zur Hälfte angerechnet werden.
Curry

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