selbständiges Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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butterflybabe
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#11

04.03.2008, 10:53

Dann ist keine Terminsgebühr angefallen.
M. E. schon, denn die TG kann ja verlangt werden, sofern Klageauftrag vorliegt, bzw. Klage bereits eingereicht ist und außergerichtliche Verhandlungen geführt wurden.
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Curry
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#12

04.03.2008, 10:53

Aber es haben ja keine mündlichen Verhandlungen stattgefunden.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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butterflybabe
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#14

04.03.2008, 10:56

Eine mündliche Verhandlung ist ja nicht zwingend vorgeschrieben, Siehe hierzu Vorbem. 3 Abs. 2 "... oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung auch ohne Beteiligung des Gerichts; ..."
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Curry
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#15

04.03.2008, 10:58

Ich meine keine mündliche gerichtliche Verhandlung, sondern eine außergerichtliche "Verhandlung". Das hast du wohl falsch verstanden. Es haben aber keine Besprechungen stattgefunden:
Besprechungen mit der Gegenseite haben nicht stattgefunden,
Curry

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