Bin gerade mal wieder mächtig auf dem Schlauch
Wir haben ein schriftliches Vorverfahren nach § 276, die Parteien haben sich ohne mündliche Verhandlung geeinigt, der Vergleich wurde nach § 278 Abs. 6 nunmehr festgestellt, bekomme ich jetzte eine Terminsgebühr?????
schriftliches Vorverfahren
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