schriftliches Vorverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
sunshine68
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 50
Registriert: 19.07.2011, 19:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

21.07.2011, 18:17

Bin gerade mal wieder mächtig auf dem Schlauch

Wir haben ein schriftliches Vorverfahren nach § 276, die Parteien haben sich ohne mündliche Verhandlung geeinigt, der Vergleich wurde nach § 278 Abs. 6 nunmehr festgestellt, bekomme ich jetzte eine Terminsgebühr????? :oops:
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

21.07.2011, 18:20

Jep.
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#4

22.07.2011, 09:21

allerdings!
Bild

Bild
Antworten