Schreiben an Gegenseite wegen Anlage U Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1

02.02.2010, 09:37

Hallo Ihr Lieben,

meine Chefin hat gleich einen Termin mit einem Mandanten und sie will wissen was man abrechnen kann. Wir hatten den Mandanten vor längerer Zeit in einer Unterhaltsangelegenheit vertreten und nun möchte der Mdt dass wir die Gegenseite anschreiben, dass sie uns die Anlage U für 2008 und 2009 unterschrieben zurücksendet damit der Mdt diese beim Finanzamt einreichen kann.

Ist der Gegenstandswert hier die Beträge aus beiden Anlagen oder gibt es für so was einen festen GW?

Kann mir jemand auf die Schnelle helfen? Der Termin ist schon in einer Stunde :-(
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LuzZi
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#2

02.02.2010, 09:39

Im Zweifelsfall Auffangsstreitwert 4.000,-- €, was anderes wüsste ich jetzt auch nicht.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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