RVG-Abrechnung Mahnbescheid

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
herzi
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#11

21.05.2008, 20:42

Haben unseren Mandanten eine rechnung über die außergerichtliche tätigkeit geschickt, dann waren wir gerichtlich tätig, haben das dann auch sofort mit dem mdt abgerechnet und nun muss ich noch den MB-Gebühr abrechnen!
Kann ich dann einfach die 3305 nehmen + 2002 + 7008?
jenniver
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#12

21.05.2008, 20:48

Okay, ihr seid erst außergerichtlich und dann gerichtlich tätig gewesen und du hast beides abgerechnet. Danach ist noch eine MB-Gebühr entstanden? Die MB-Gebühr geht in der VG für gerichtliches Tätigwerden doch auch auf?
Ich glaube du meinst 7002.
herzi
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#13

21.05.2008, 21:05

ja 7002, tippfehler...
Genau also erst haben wir die
2300
7002
7008

Gerichtlich:
3100
0,65 Anrechnung 2300
7002
7008

Und nun soll ich noch den MB abrechnen
jenniver
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#14

21.05.2008, 21:15

Deine Abrechnung ist soweit okay. Aber wenn ihr doch schon die 3100 abgerechnet habt, was denn dann noch für einen MB?
Wir hatten vor kurzem erst den Fall: erst außergerichtlich, dann MB und durch Widerspruch gerichtliches Verfahren. Da hatte ich die gleiche Rechnung wie du. Aber die MB-Gebühr ist durch die 3100 doch weg.
herzi
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#15

21.05.2008, 21:19

Stimmt haste eigentlich recht. Dann habe ich aber ja nirgendwo die 3305 oder?
StineP

#16

21.05.2008, 21:21

Eigentlich ist es so richtig(er):

außergerichtlich:
2300
7002
7008

MB:
3500
- 0,65 GG
7002
7008

Gerichtlich:
3100
-1,0 VG 3305
7002
7008
herzi
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#17

21.05.2008, 21:25

Hmm also brauch ich dann nun gar nicht in der sache machen?

Wie ist das eigentlich wenn man das alles zusammen in einer rechnung abrechnet? Also erst außergerichtlich, dann MB und dann gerichtlich?
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#18

21.05.2008, 21:33

Also, genau genommen würdest du für das Mahnverfahren "nur" noch die 7002 und die Ust bekommen.

Du könntest jetzt natürlich auch noch eine Endabrechnung machen und nochmal alles mit rein nehmen und einfach die bereits gezahlten Rechnungen abziehen. Müsste dann ungefähr so aussehen:

1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
Telekomm.
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305
./. 0,65 Geschäftsgebühr Nr. 2300
Telekomm.
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
./. 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305
Telekomm
= Nettobetrag
zzgl. Ust
= Bruttobetrag
zzgl. evtl. Auslagen wie Gerichtskosten
abzgl. bereits geleisteter Zahlungen
= noch zu zahlender Rechnungsbetrag

Das müsste euer Anwaltsprogramm aber auch so machen. Geb einfach mal die GG, VG Nr. 3305 und VG 3100. Die Anrechnungen müssten dann von selbst kommen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
herzi
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#19

21.05.2008, 21:36

Ne das macht unser programm leider nicht, die anderen haben hier auch schon gefragt =(
StineP

#20

21.05.2008, 21:40

Dann machst du das manuell. Das übt gut. Ich muss das bei meinem Programm auch einzeln machen - also die Beträge gibt er mir. Aber die Anrechnung muss ich nachvollziehbar noch mal dazu schreiben...

Das kann nie schaden. Sei also nicht traurig ;)
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