Folgender Fall:
Mandant hat 150 € SB, wir werden außergerichtlich tätig, Kostennote wird abzgl. SB ausgezahlt. Nunmehr gerichtliches Verfahren, RSV zieht wieder SB ab.
Ist das richtig, bzw. kann das sein?
Bis jetzt hatten wir keinen doppelten Abzug. Habe jetzt auch nicht die Versicherungsbedingungen in der Akte.
RSV-Abzug SB
- Liesel
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Die SB fällt - normalerweise - pro Versicherungsfall nur einmal an. Würde die RSV anschreiben und darauf hinweisen, daß die SB bereits bei der außergerichtlichen Kostennote in Abzug gebracht wurde. Gleichzeitig um Erstattung bitten.
LEBE DEN MOMENT
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- Liesel
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Dann müßte die RSV doch auch zwei Schadennummern vergeben haben.
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- nephele
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Ja, Hauptsache die sparen Geld
Das ist nicht zufällig Anwalts Liebling??
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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- frischen79
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ne, also das ist mE ein Rechtsschutzfall. Also auch nur einmal SB. Hab ich auch noch nie gehört und so hat es auch noch keine RS gemacht bei sämtlichen Sachen, die mir hier durch die Flossen gegangen sind...und da ich der einziger MA bin...
Haste ARB's greifbar?
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- frischen79
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Wenn die sich immernoch weigern, kann ich mal in die ARB's schauen und Dir den entsprechenden Passus sagen. Komme allerdings gerade nicht dran, an das Büchlein
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