Rechtsanwalt Zeugenerstattung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suza
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#1

10.10.2008, 14:47

Hallo zusammen!

Mein Anwalt muss nächste Woche vor Gericht als Zeuge aussagen. Er muss über 400 km fahren.

Was kann er denn da alles angeben??

Soweit ich weis kann er

- Fahrkosten
- Abwesenheit
- Übernachtungskosten

erstattet bekommen, oder? Ist das richtig?

Kann mir jemand sagen was er alles als Zeuge erstattet bekommt :-):-)
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NORTHERN DINO
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#2

10.10.2008, 15:37

Was ein Zeuge an Kosten erstattet bekommt, ergibt sich alles aus dem JVEG. Die Suchfunktion sollte einiges dazu hergeben.
~ Grüßle ~
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