RA-Micro Anrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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leilani
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#1

31.10.2006, 11:43

Hej RA-Micro-Cracks!
Ich hab ein Problem mit der Anrechnnung der Geschäftsgebühr! (Das sind meine Lieblingsprobleme...)

Also:

Mdt hat RS mit SB 102,00
Also haben wir abgerechnet:

Wert: 1.600
Geschäftsgeb. 133,00 (1,0 Geb.!!!)
Einigungsgeb. 146,30
++

RS hat gezahlt, Mdt auch


Dann mussten wir leider doch noch klagen.

Abrechnung jetzt:
Wert: 2.000
Verfahrensgeb.
0,5 Terminsgeb. (da Versäumnisurteil)


So, jetzt muss ich ja die Geschäftsgebühr in Höhe von 0,65, also 66,50 anrechnen. Ich habe bei RA-Micro erst die Geschäftsgeb. eingegeben, dann die Verfahrens- und Terminsgebühr. Und unten habe ich das abgezogen, was bereits von der RS gezahlt wurde.

Jetzt möchte ich das - auf Wunsch "von oben" aber so haben, dass die Verfahrensgeb. erst auftaucht abzgl. des Betrages in Höhe von 66,50 für die Anrechung, dann Terminsgeb. usw. Unten soll dann nichts mehr abgezogen werden.

Meine Frage: Geht das überhaupt bei RA-Micro? Ist das überhupt richtig?
Muss ich nicht so eine Gesamtrechnung machen über alles was angefallen ist und alles, was gezahlt wurde?

Kann mir mal bitte jemand helfen? Bin gerade echt am Verzweifeln...

LG leilani :roll:
Gast

#2

31.10.2006, 12:33

Ich habe schon lange nicht mehr mit RA Micro gearbeitet. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass es wegen der Übersichtlichkeit auch besser ist, wenn erst die Verfahrensgebühr abzüglich der anzurechnenden Geschäftsgebühr und dann alle weiteren Gebühren aufgelistet werden. Inwieweit das bei Deinem Programm möglich ist, weiß ich allerdings nicht mehr. Evtl. kannst Du das ja auch "per Hand" eben schnell bei der Bildschirmausgabe ändern.

Was ich nicht so ganz verstehe, ist, warum Dein Chef nicht möchte, dass am Ende der Rechnung die von der RS geleistete Zahlung abgezogen wird. Die muss doch abgezogen werden, weil halt geleistet.
Ich stimme Dir voll zu mit der Auffassung, dass hier eine komplette Aufstellung über alle angefallenen Gebühren abzüglich aller geleisteter Zahlung zu fertigen ist.

Das ist für mich echt nicht nachvollziehbar. Aber so sind halt Chef's.....

:schock
Pauline007
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#3

31.10.2006, 13:11

Hallo

also ich arbeite mit RA Micro und mir ist es auch nur so bekannt, dass man zuerst die 2400 dann die 3100 und anderes eingibt dann wird automatisch angerechnet und die zahlungen werden "selbstveständlich" untem abgezogen.

Find ich auch nicht recht übersichtlich wie dein chef sich das vorstellt.

:roll:
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Pepsi
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#4

31.10.2006, 14:16

warum soll das gut sein? eine Rechnung zu erstellen ohne das bereits gezahlte abzuziehen? will er die etwa besch****?
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leilani
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#5

31.10.2006, 14:21

Nö, das nicht!

Er will ja einfach nur, dass ich die Geschäftsgebühr zur Hälfte anrechne. Eigentlich ist es ja so, dass die Geschäftsgebühr ganz oben nochmal mit aufgeführt wird und dann gleich wieder zur Hälfte abgezogen. Unten dann entsprechend der Zahlbetrag abgezogen wird. Aber irgendwie wollte er es eben in dem speziellen Fall anders haben. Also, dass nur auftaucht, dass ich die Hälfte der Geschäftsgebühr anrechne... und ich habe mich gefragt, ob das bei RA-Micro überhaupt geht.

Also, ich finde DAS auch ein bisschen komisch. Jedenfalls ist es nicht der mir bekannt Ablauf.

LG leilani
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#6

31.10.2006, 18:48

du kannst aber nicht etwas anrechnen, was du gar nicht mit berechnet hast..

und was ist mit den beträgen, die schon gezahlt wurden? dann musst du die Geschäftsgebühr ganz rauslassen

im Übrigen ist das glaube ich kein RA MIcro Problem, sondern eher ein "ChefProblem"
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#7

01.11.2006, 16:33

@ Pepsi:
Nein, es gab ja schon vorher eine Rechnung über die außergerichtlichen Gebühren... darum sollte ich einfach noch einmal zur Hälfte anrechnen...

Naja, ist auch egal, weil ich ihm jetzt gesagt habe, dass ich meine, dass das so nicht geht. Ihr habt mich darin bestärkt. Danke!

Jetzt taucht aber so ein ähnliches Problem auf:
Gerade schreibe ich eine vollständige (!) Rechnung für die ARAG. Wie Ihr vielleicht wisst, rechnen die bei Rationalisierungsabkommen eine 1,0 Geschäftsgebühr ab. Wenn es dann ins gerichtliche Verfahren übergeht, muss man diese Gebühr zu 3/4 anrechnen. Wie kann ich das bei RA-Micro eingeben? Ich meine, normalerweise, rechnet er ja dann nur eine 0,5 Gebühr an. Was auch aut RVG natürlich stimmt. Ich gehe auf den Button Anrechnung prüfen, aber wie kann ich das ändern...???

LG leilani
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na

#8

03.11.2006, 21:44

Hallo!

Du wirst -in dem 1. Fall- nicht drum rum kommen, für die 1. Rg. eine Gutschrift zu erstellen, und das Guthaben daraus verrechnest Du dann mit der neuen Rg.

Mein Chef macht es aber noch mal anders :? (falls ich ihm nicht vorher die Akte wegnehme). Und zwar:

Außergerichtl. Tätigkeit:

0,65 Geschäftsgeb.
+ Post/Tele
+ MwSt

Gerichtl. Tätigkeit:

1,3 Verfahrensgeb.
+ ...

Hierzu gab es auch keine Beanstandungen der RS (nur von mir)
na

#9

03.11.2006, 21:47

leilani, wg. der 2. Frage: Leider habe ich keine Ahnung, aber seid Ihr mit diesem Rationalierungsabkommen zufrieden?
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#10

04.11.2006, 14:31

@na, das kann man so machen, ist ja auch richtig, nur ist es doch einfacher alles in einer Rechnung zu machen.. und für die leute die ein Programm haben sowieso
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