RA-Gebühren im Verkehrsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kippie
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#1

19.01.2012, 16:07

Ich habe mal eine Frage und hoffe, ihr helft mir weiter:
Ich habe in einer Verkehrsunfallsache abgerechnet. Üblicherweise veranschlagt man ja gerne etwas mehr Schmerzensgeld, sodass ich bei der Abrechnung ein höherer Gegenstandswert entsteht als bei der Versicherung, die ja weniger Schmerzensgeld zahlt.

Frage: Kann der Differenzbetrag von der Mandantschaft angeforder werden?
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misspinky1984
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#2

19.01.2012, 16:12

Ja.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Tigra
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#3

19.01.2012, 16:14

Verkehrsunfallsachen werden immer nach dem verlangten GW berechnet und nicht nachdem was die Versicherung schlussendlich zahlt! d. h. die Versicherung muss aus dem vollen GW die RA-Gebühren bezahlen nicht aus dem was sie bezahlt hat!
Zuletzt geändert von Tigra am 19.01.2012, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Pepples
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#4

19.01.2012, 16:15

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank


Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.


:thx
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Kippie
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#5

19.01.2012, 16:32

Das bedeutet aber, dass man auch unnatürlich hohe Schmerzensgelder pp. ansetzen könnte und immer schön hohe Gebühren bekommt...
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misspinky1984
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#6

19.01.2012, 16:35

Naja, das wäre nicht die feine englische Art. Schließlich muss so eine Kostenrechnung ggf. auf der Überprüfung bei der RAK standhalten. Zudem gibt es ja gewisse Richtwerte bzw. hilft meist ein Blick in die Schmerzensgeldtabelle
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Tigra
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#7

19.01.2012, 16:35

der ra bestimmt ja das schmerzensgeld nicht so, sondern anhand einer tabelle und den verletzungen des Mdt.
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Kippie
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#8

19.01.2012, 16:37

Ich meine ja auch nur... angesetzt wird ja immer n bisschen mehr als in der Tabelle steht :pfeif
Aber gut... ich danke euch sehr für die Hilfe :huepf Hat mir gut geholfen!
Tigra
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#9

19.01.2012, 16:38

im übrigen ist auch bitte aufzupassen ob vereinbarungen bestehen, z. b. (ist jetzt schon 3 jahre her) hat man bei der allianz bei der abrechnung immer ne 1,8 gebühr für verkehrsunfallsachen bekommen und nicht nur ne 1,3!
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#10

19.01.2012, 16:56

@tigra

Die gegnerische Versicherung muss nur die Gebühren aus dem Betrag zahlen, den sie reguliert hat und nicht nach dem geltend gemachten. Die Differenz trägt dann der Mandant.

@Kippie

Ja, kannst du.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
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