RA-Gebühren im Verkehrsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#11

19.01.2012, 20:31

Tigra, Deine Ansicht in Beitrag 3 ist falsch. Die Versicherung zahlt Gebühren aus dem regulierten Betrag, hier also aus dem gezahlten Schmerzensgeld.
Antworten