RA-Geb. für Ratenzahlungsvereinbarung in der ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#31

07.10.2015, 13:10

Tscha. Kommt drauf an von wo man guckt. Als Gläubigervertreter bin ich dagegen, als Schuldnervertreter selbstverständlich dafür. ;)
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AliceImWunderland
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#32

07.10.2015, 13:57

Wir haben das Thema im Laufe der Jahre bei den Gerichten im Rahmen der Pfüb-Anträge auch schon ein paar Mal durchgekaut, wobei wir noch nie ein Rechtsmittelverfahren hierüber geführt haben. Es kommt darauf an, welchen Rechtspfleger man "erwischt". Manche sehen das so, dass keine Erstattung seitens des Schuldners zu erfolgen hat, manche wiederum sagen, wenn der Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung zugeschickt bekommt, diese zwar nicht unterschreibt, aber daraufhin Raten bezahlt, hat er die Bedingungen dieser ihm übersandten Ratenzahlungsvereinbarung anerkannt.

So sehe ich das auch.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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NORTHERN DINO
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#33

07.10.2015, 18:55

Maddien hat geschrieben:
Zahlt der Schuldner auf die von ihm nicht unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung die vereinbarten Raten, ist die Einigungsgebühr zwar entstanden, aber von ihm nicht zu ersetzen. Denn eine Einigung über die Übernahme der Einigungsgebühr ist dann nicht erfolgt (AG Nidda DGVZ 07, 75).
*grr*

:dagegen
Dazu lesenswert: RVG professionell 2012, 46
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Maddien
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#34

07.10.2015, 19:31

^^ daher stammte mein folgendes Zitat vom AG Nidda :)
läuft...
:huch
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#35

07.10.2015, 20:37

Das habe ich mir schon gedacht, aber das "Drumherum" kann man ggf. auch gebrauchen... ;)
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Mina89
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#36

19.01.2017, 10:06

Hallo zusammen,

bekommt der Rechtsanwalt in eigener Sache auch die Einigungsgebühr oder nicht? Der Schuldner (ehemals Mandant) hat die Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben usw.

LG
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Anahid
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#37

19.01.2017, 10:11

Hat der Schuldner denn auch unterschrieben, dass er hierfür eine Gebühr zahlen wird?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#38

19.01.2017, 10:17

Anahid hat geschrieben:Hat der Schuldner denn auch unterschrieben, dass er hierfür eine Gebühr zahlen wird?


Ja hat er.
Mina89
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#39

19.01.2017, 10:18

Mina89 hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:Hat der Schuldner denn auch unterschrieben, dass er hierfür eine Gebühr zahlen wird?


Ja hat er.
"Der Schuldner übernimmt außer den bereits entstandenen Kosten die Kosten dieser Teilzahlungsvereinbarung." das haben wir stehen
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Anahid
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#40

19.01.2017, 11:20

Dann kannst Du auch die EG abrechnen. Hat ja nichts damit zu tun, ob der Anwalt das in eigener Sache macht oder für einen Mandanten. Die Gebühr steht Euch zu.
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