RA-Geb. für Ratenzahlungsvereinbarung in der ZV
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1296
- Registriert: 21.02.2008, 09:25
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
Häh? Wofür willst Du eine 1,0 oder 1,5 EG haben?
na für die Ratenzahlungsvereinbarung. Gegenseite hat den VB zugestellt bekommen, darauf hin haben die sich mit unserer Mdt. in Verbindung gesetzt und wollen jetzt Raten zahlen. Jetzt will ich wissen 1,0 EG oder 1,5 EG... Geht das ohne GG?
- sunny84
- chronisch müde
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1898
- Registriert: 15.06.2007, 20:39
- Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
- Software: Andere
- Wohnort: in der schönen Eifel
Sowas solltest du vielleicht bei deiner Frage dazu schreiben
Habt ihr schon nen GV beauftragt? Falls ja: 1,0 EG, falls nein: 1,5 EG. Ohne GG.
Erstattung durch den Schuldner aber nur, wenn er in der Ratenzahlungsvereinbarung anerkannt hat, dass er auch die Kosten der Vereinbarung übernimmt.
Habt ihr schon nen GV beauftragt? Falls ja: 1,0 EG, falls nein: 1,5 EG. Ohne GG.
Erstattung durch den Schuldner aber nur, wenn er in der Ratenzahlungsvereinbarung anerkannt hat, dass er auch die Kosten der Vereinbarung übernimmt.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Ja sorry, ich hatte es so eilig
Nein noch kein GV beauftragt. Der VB wurde erst zugestellt sonst ist nix passiert.. Ok super vielen Dank. Dann nehm ich die 1,5 EG
Nein noch kein GV beauftragt. Der VB wurde erst zugestellt sonst ist nix passiert.. Ok super vielen Dank. Dann nehm ich die 1,5 EG
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 125
- Registriert: 13.11.2007, 19:36
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Chemnitz
Hallo,
ich habe folgendes Problem und stehe da gerade etwas auf dem Schlauch.
Schuldner hat sich mit uns in Verbindung gesetzt und wollte Raten zahlen. Soweit so gut. Der guten Dame haben wir dann eine TZV geschickt. Diese kam jedoch bis heute nicht unterschrieben wieder. Raten zahlte sie jedoch. Kann ich die Kosten für die TZV jetzt trotzdem bekommen oder fällt das Flach?
Bin mir da jetzt etwas unschlüssig.
Danke schon mal
ich habe folgendes Problem und stehe da gerade etwas auf dem Schlauch.
Schuldner hat sich mit uns in Verbindung gesetzt und wollte Raten zahlen. Soweit so gut. Der guten Dame haben wir dann eine TZV geschickt. Diese kam jedoch bis heute nicht unterschrieben wieder. Raten zahlte sie jedoch. Kann ich die Kosten für die TZV jetzt trotzdem bekommen oder fällt das Flach?
Bin mir da jetzt etwas unschlüssig.
Danke schon mal
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Entstanden möglicherweise. Ich bezweifle aber die Erstattungsfähigkeit.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Solange sie zahlt, kein Problem. Nur bei einer eventuell notwendig werdenden Vollstreckung nach Einstellung der Zahlung könnte es hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit eng werden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 125
- Registriert: 13.11.2007, 19:36
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Chemnitz
Liesel und da ist das Problem.
Die gute Dame hat ihre Zahlungen eingestellt und nun musste ich PfÜB machen. Rechtspfleger moniert nun die Erstattungsfähigkeit der Eingigungsgebühr.
Die gute Dame hat ihre Zahlungen eingestellt und nun musste ich PfÜB machen. Rechtspfleger moniert nun die Erstattungsfähigkeit der Eingigungsgebühr.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 652
- Registriert: 17.08.2015, 17:25
- Beruf: Rechtsfachwirt
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: Hamburg
*grr*Zahlt der Schuldner auf die von ihm nicht unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung die vereinbarten Raten, ist die Einigungsgebühr zwar entstanden, aber von ihm nicht zu ersetzen. Denn eine Einigung über die Übernahme der Einigungsgebühr ist dann nicht erfolgt (AG Nidda DGVZ 07, 75).
läuft...