Prüfung von KFA durch Gericht?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Vorzimmerlöwe
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#1

02.11.2009, 10:05

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Kostenfestsetzungsanträgen bzw. mein Mann. Er bearbeitet z. Z. auf Arbeit eine Sache, wo seine Behörde einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht eingereicht hat. Das Gericht hat daraufhin die Höhe der Anwaltsgebühren gerügt.

Seine Frage war nun, ob das Gericht "verpflichtet" ist, falsch angesetzten Gebühren nachzugehen oder ob dies allein der Gegenpartei zufällt, die ja den KFA zur Kenntnis und Stellungnahme erhält.

Ich habe ihm gesagt, dass ich mich jetzt explizit an keinen Fall erinnern kann, wo das Gericht selbst unsere Gebühren moniert hat, sondern dass dies eigentlich immer von der Gegenseite kam.

Ihm geht es auch darum, ob das Gericht die angesetzten Gebühren monieren kann oder muss.

Vielen Dank für Antworten!
der VZL :)
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gabrielle
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#2

02.11.2009, 10:18

natürlich prüft auch der Kostenbeamte bei Gericht den Ansatz der Gebühren und moniert diese bzw. streicht diese runter, dies ist nicht nur Aufgabe der Gegenpartei
gkutes

#3

02.11.2009, 10:43

das gericht rügt aber nur von allein, wenn man zu viel anmeldet - gut, der gegner wohl auch 8)
Asgoth
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#4

02.11.2009, 10:45

Wobei das wohl aber nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten geschehen darf. Einen Amtsermittlungsgrundsatz im Kostenfestsetzungsverfahren gibt es nämlich nicht. Ich glaube aber, daran halten sich die wenigsten Rechtspfleger^^

Was wurde denn genau gerügt?
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#5

02.11.2009, 10:56

Es wurde die Höhe einer Gebühr gerügt (also zu hoch). Genaue Zahlen weiß ich da jetzt leider auch nicht, es ging jedenfalls nicht um Auslagen, Reisekosten o. ä.
jenniver
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#6

02.11.2009, 11:10

Einen bestimmten Posten rügt der Rpfl. von sich aus eigentlich nicht, dass muss die Gegenseite tun. Allerdings bittet der Rpfl. sofern er Fehler im Kfa vermutet um Prüfung des Kfa.
Asgoth
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#7

02.11.2009, 11:24

Wenn eine Behörde Anwaltskosten nach dem RVG zur Festsetzung anmeldet, würde ich das unter Umständen auch rügen ;)
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jojo
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#8

02.11.2009, 12:04

Also ich prüfe (und rüge) immer:

Tatsächlich entstanden ?
Ausgleichsfähig ?
Erstattungsfähig ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#9

02.11.2009, 12:21

Asgoth hat geschrieben:Wobei das wohl aber nur bei offensichtlichen Unrichtigkeiten geschehen darf. Einen Amtsermittlungsgrundsatz im Kostenfestsetzungsverfahren gibt es nämlich nicht. Ich glaube aber, daran halten sich die wenigsten Rechtspfleger^^

Was wurde denn genau gerügt?
Der Rechtspflegr hat zu prüfen ob die Gebühren dem Grund und der Höhe nach entstanden sind und ob sie notwendig waren.
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#10

02.11.2009, 12:46

Und ich sag mal, das ist Rechtsberatung und deshalb

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