Probleme mit der RSV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Steph
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 24.02.2009, 09:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

26.03.2009, 13:14

Hallo an alle,

ich habe hier eine Akte aufen Tisch und die ist irgendwie recht kompliziert, wie ich finde. Deshalb schildere ich jetzt mal den Sachverhalt und vielleicht kann mir jemand helfen.

Also die Mandantin hatte uns beauftragt, für sie tätig zu werden, da sie zwei Abmahnungen bzw. einen Ordnungsruf erhalten hat. Nach ewigen langen und anstrengenden Telefonaten mit der Gegenseite, hätte diese sich bereit erklärt, auch unsere Kosten zu übernehmen, nachdem die Gegenseite vorgeschlagen hat, dass die Mandantin selber kündigt und eine Abfindung erhält und bla bla bla. Auf jeden Fall rief die Mandantin nach drei Monaten an und sagte, dass sie sich mit ihrem Arbeitgeber selbst geeinigt hätte, ohne das aber vorher mit meiner Chefin abzusprechen.

Da die Mandantin nun selbst irgendwas vereinbart hatte, war natürlich auch die Kostenübernahme hinfällig und wir hatten ihr unsere Kosten selbst in Rechnung gestellt. Dieser Rechnung war eine Geschäftsgebühr von 2,5 zugrunde gelegt, da hier wie gesagt mehrfache Gespräche mit der Gegenseite, meine Chefin viel Zeit und Aufwand investiert hat usw. Ich muss dazu sagen, dass vorher schon mal eine Vorschussrechnung mit einer GG in Höhe von 1,3 gemacht wurde, die die RSV auch gezahlt.

Die Rechnung, die die Mdt. jetzt erhalten hat mit der 2,5 GG, hat diese an die RSV weitergeleitet. Diese schrieb uns an und wollte den gesamten Schriftverkehr haben, welchen sie auch bekam. Nun monierte die RSV jedoch die 2,5 GG und verwies auf die erste Rechnung, wo nur eine 1,3 GG abgerechnet wurde und sagt, dass wir uns an diese Rechnung halten müssen, da hier schon das Ermessen hinsichtlichd der Höhe der GG ausgeübt wurde und hat hierzu das Urteil des OLG Brandenburg, 18.03.08, 6 U 86/07 aufgeführt.

Hinsichtlich des GW wurde in d. 1 Rng. zwei Bruttogehälter und in der zweiten Rng. 3 Gehälter für die Kündigung sowie 2 für die Abmahnung und den Ordnungsruf.

Also Leute, ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Falls Fragen sind, bitte melden.

Was sagt ihr zu der ganzen Problematik und wie könnte ich jetzt noch mehr von RSV erhalten? Weil eigentlich ist die Mdtin selber Schuld, hätte sie doch den Vergleich über uns laufen lassen, dann hätte die Gegenseite unsere ganzen Kosten getragen.

Ich hoffe, jemand kann mir helfen !!
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

26.03.2009, 13:35

Also hat die Mdt. die Rechnung noch nicht gezahlt, sondern nur an die RSV weiter geleitet?
:hm .... würd die RSV anschreiben und kurz begründen, warum die Gebühr jetzt so aussieht und nicht anders. Hab jetzt leider keine Zeit zu gucken, was das OLG Brandenburg so von sich gegeben hat :-(
Viele Grüße

ich
Steph
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 24.02.2009, 09:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

26.03.2009, 14:00

Genau die Mandantin hat unsere Rechnung an die RSV weitergeleitet und die hat dann gesagt, nee 2,5 gibt´s nicht, da wir in der ersten Rng. ja auch nur 1,3 abgerechnet haben. Das ist für mich allerdings nicht so recht nachvollziehbar, warum hier nicht gleich mehr als 1,3 angesetzt wurde.

PS: Ich habe die Akte vorher nicht bearbeitet, also als die 1 Rng erstellt wurde, hat das noch jemand anders gemacht.

Naja in dem Urteil steht tatsächlich drin, dass man sich an der Bemessung der GG halten muss, also man kann nicht mal 1,3 und dann wieder mehr oder weniger abrechnen, so versteh ich es jedenfalls.

Vielleicht hat noch jemand irgendwelche Ideen parat.
gkutes

#4

26.03.2009, 14:20

das urteil finde ich hier nicht passend, da ihr ja keine Nachberechnung macht. Es wurde ja eine Vorschussrg. erstellt. Und nun halt die "richtige" Berechnung. Du kannst nur versuchen, irgendwie die hohe Gebühr in einem Schreiben an die RS zu rechtfertigen. Wenn die sich dann immer noch sträubt, dann muss halt so ein Gebührengutachten her. Dat kostet ja nichts (glaub ich)
Benutzeravatar
repfiffi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 823
Registriert: 08.06.2007, 15:50
Beruf: Bürostuhlakrobatin
Software: ReNoStar
Wohnort: Berlin

#5

26.03.2009, 15:08

gkutes hat geschrieben:dann muss halt so ein Gebührengutachten her. Dat kostet ja nichts (glaub ich)
^^uih interessant - was ist das denn? Davon habe ich noch nie gehört - wo stellt man den so'n Atrag auf Gebührengutachten :?:

LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#6

26.03.2009, 15:12

wo stellt man den so'n Atrag auf Gebührengutachten
Ich würde mal sagen bei RAK.
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#7

26.03.2009, 15:12

wo stellt man den so'n Atrag auf Gebührengutachten
Ich würde mal sagen bei RAK.
Asgoth
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1072
Registriert: 12.06.2008, 07:17
Wohnort: Dresden

#8

26.03.2009, 15:12

Also wenn ich bei der RSV wäre, würde ich auch meckern, wenn ich auf einmal eine 2,5 Gebühr vorgesetzt bekommen würde. Immerhin, das ist die HÖCHSTgebühr. Die Anforderungen an deren (berechtigte) Entstehung sind also dementsprechend streng. Es müssten dann schon mehrere Kriterien aus § 14 RVG hinzukommen. Die Höhe der Gebühr ausschließlich mit dem erhöhten Zeitaufwand zu begründen, ist daher meines Erachtens nicht drin...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
Steph
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 24.02.2009, 09:27
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#9

28.03.2009, 12:38

Na ich werde jetzt mal eine Stellungnahme fertigen und dann mal sehen, was die RSV sagt bzw. ob die zahlt.

Eigentlich ist uns ja durch das eigene Handeln der Mdt. auch die EG durch die Lappen gegangen, weil diese wie gesagt komplett durch die Gegenseite übernommen worden wäre. Naja und ich finde, die müssen wir uns jetzt ja durch die Erhöhung der GG wenigstens bißchen wiederholen.

Danke trotzdem für die Antworten und schönes WE an alle !!
Antworten