PKH-Vergütung trotz Entbindung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Muzel
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#1

08.01.2008, 16:45

Hallo,

ich hab mal wieder eine Akte auf den Tisch bekommen, wo ich selber nicht weiter weiß.

Mein Chef möchte wissen, ob wir trotz Entbindung dennoch Ansprüche auf PKH-Vergütung haben.

Der Reihe nach:

Mdt hat uns beauftragt, wir haben Klage vorab PKH beantragt, PHK wurde ohne Ratenzahlung bewilligt. Klage wurde eingereicht. GT fand statt, Verfahren ging weiter. Mdt will auf einmal Anwalt wechseln, wir sollten auf PKH-Vergütung verzichten, haben wir NICHT gemacht, der neue RA hat ellenlang Schriftsatz ans Gericht gereicht, weshalb Vertrauensverhältnis zerstört sein soll, daraufhin wurde Beiordnung meines Chefs durch Beschluss aufgehoben.

Können wir dennoch noch PKH abrechnen? Wir hätten ja sonst kostenlos und umsonst Haufen Arbeit in die Sache gesteckt...

Bitte wer weiß was darüber und kann helfen? Vielen Dank vorab!

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
Gast

#2

08.01.2008, 16:48

Zum Zeitpunkt als die Arbeiten angefallen sind bestand ja der PkH-Beschluss noch.

Ich würde auf jeden Fall mit der Staatskasse abrechnen. Sollten die sich weigern zu zahlen, würde ich die Kosten gegen den Mandanten festsetzen lassen.
Mary
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#3

08.01.2008, 17:08

Selbstverständlich kannst Du abrechnen. Der ehemalige Mandant hat natürlich ein Interesse , dass der neue RA nun ebenfalls beigeordnet wird. Das kann euch aber egal sein. Solange Dein Chef beigeordnet ist bzw. solange PKH nicht rückwirkend aufgehoben wurde, kann er abrechnen. Ein Grund zur Aufhebung ist ja anscheinend nicht gegeben. Also Rechnung raus.
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sunshine24
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#4

08.01.2008, 17:18

:zustimm

Da ja zu der Zeit, als ihr noch tätig ward, PKH bewilligt wurde und es keinen rückwirkenden Beschluss gibt, würde ich auf jeden Fall abrechnen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Zauberdrops
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#5

08.01.2008, 18:07

Auch :zustimm

Es kommt drauf an, was in dem Beschluss steht. Wenn nur drin steht, dass die Beiordnung aufgehoben wurde, kannst du mit der Staatskasse abrechnen. Wenn drin steht, dass die Beiordnung ab ... rückwirkend aufgehoben wird, dann nicht.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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butterflybabe
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#6

08.01.2008, 18:31

:zustimm , insbesondere zauberdrops
Muzel
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#7

10.01.2008, 13:10

Vielen Dank für eure Nachrichten!

Im Beschluss steht nichts von "rückwirkend" drin, so dass wir jetzt unser Glück versuchen.

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
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#8

10.01.2008, 14:03

Hallo,

ich habe auch derzeit so eine "Akte" auf dem Tisch. Die Akte selbst habe ich leider nicht, da diese beim neuen Anwalt ist. Bei uns war es so, dass kurz vor Verhandlungstermin die Mandantin den Anwalt gewechselt hat. PKH wurde bewilligt. Diese haben wir dann auch abgerechnet. Nun schreibt das Gericht, dass sie die PKH nicht zahlen kann, da weder das Verfahren beendet noch ein Entpflichtungsantrag vorliegt. Bedeutet Entpflichtungsantrag, dass wir auf unsere Gebühren verzichten? Wir wollen ja unsere Gebühren haben. Wie habe ich das nun schon wieder zu verstehen??? :?: Könnt ihr mir weiter helfen?
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Janin

#9

10.01.2008, 14:11

ohje ... es werden doch die pkh-gebühren nur für einen anwalt bezahlt. oder liege ich da jetzt falsch? evtl. müsst ihr eure gebühren gegenüber mandant abrechnen.
Muzel
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#10

10.01.2008, 14:56

Hallo Janin,

dieselben Bedenken wie du habe ich auch. Na mal sehen, was bei uns rauskommt. Im Zweifel müssen wir uns halt an den Ex-Mandanten halten.

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
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