PKH mit Klageentwurf

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Zaubermaus007
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#11

20.05.2009, 07:27

Die Klage wäre vom Gericht nur zugestellt worden, wenn ihr einen Kostenvorschuss eingezahlt habt... Also befand sich das Verfahren im PKH-Prüfungsverfahren. Wenn ihr die Klage nicht von PKH-Bewilligung abhängig gemacht habt, wäre einfach nur ein Vorschuss vom Gericht angefordert worden, wenn PKH evtl. abgelehnt worden wäre... :pcwink
Randfichte72
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#12

20.05.2009, 14:16

Habe heute nochmal in die Akte gesehen, Klage ist an Gegenseite zugestellt worden, übliches Procedere, binnen zwei Wochen ist Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen pp. PKH-Bewilligungsbeschluss liegt noch nicht vor. Mandant hat ergänzende Unterlagen für PKH-Bewilligung und Klage trotz mehrfachen Mahnens nicht beigebracht und sich nicht wieder gemeldet.

Nun erfolgte Mandatsniederlegung.
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sunshine24
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#13

20.05.2009, 23:41

Hmm, ich glaube, ich würde mal bei Gericht anrufen. Auch wenn es nicht ausdrücklich im PKH-Antrag drinstand, dass die Klage davon abhängig gemacht wird, ob PKH bewilligt wird, steht ja auf der Klageschrift das Wörtchen Entwurf drauf. Somit hätte die Klage ja erst zugestellt werden können, wenn über PKH entschieden wurde.

Wie das allerdings rechtlich aussieht, ob das im PKH-Antrag stehen muss, dass PKH-Bewilligung Bedingung für die Klagezustellung ist, weiß ich nicht ...

Das Gericht schickt ja immer den Klageentwurf mit dem PKH-Antrag an die Gegenseite mit der Bitte um Stellungnahme.

Wie gesagt, ich würde bei Gericht anrufen und da mal nachfragen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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