PKH im Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

04.10.2007, 16:02

Hi! Folgende SItuation: Wir haben für einen MAndanten Kündigungsschutzklage eingereicht und PKH-Antrag gestellt. Jetzt macht uns der Gegenanwalt einen Verleichsvorschlag. Das Verfahren ist, wie gesagt, schon anhängig. Wenn wir diesen ergleichsvorschlag annehmen und das Gericht es protokolliert, kriegen wir dann auch die Termins - und die Einigungsgebühr auf Basis von PKH??? Wäre echt dankbar für Eure Antworten, hatte eine solche Situation noch nie gehabt!
eve

#2

04.10.2007, 16:09

PKH auch für den Abschluss des Vergleiches beantragen
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#3

04.10.2007, 16:21

Heißt es, wir kriegen dann die Gebühren nur auf Basis der Abfindungssumme, in der es im Vergeich geht?? Oder genau so, wie es auch mit einem Termin wäre....
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#4

04.10.2007, 16:23

Terminsgebühr würde ich sagen ja, denn ihr habt ja eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung geführt. Und die Vergleichsgebühr auch.

Bzgl. der PKH kann ich nur eve zustimmen, die PKH auf den Vergleich erweitern lassen.
eve

#5

04.10.2007, 16:23

Die Abfinung wird nicht hinzugrechnet. Nun kommt es darauf an, ob ihr PKH bekommt und wenn ja, in welcher Höhe.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#6

04.10.2007, 16:24

Heißt es, wir kriegen dann die Gebühren nur auf Basis der Abfindungssumme, in der es im Vergeich geht?? Oder genau so, wie es auch mit einem Termin wäre....
Ich würde Streitwertfestsetzung beantragen. Dann hast dus "Schwarz auf Weiß" und bekommst keine Probleme, wenn du die PKH abrechnest.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#7

04.10.2007, 16:26

Oh!!! Vielen lieben Dank an alle für Eure Unterstützung! :)
Also um ganz sicher zu sein: Gibt es in so einer KOnstellation wirklich keinen Nachteil (gebührenrechtlich), wenn man sich auf diese Weise einigt und nicht zum Termin geht??? Ich möchte einfach nicht, dass der MA auf unseren Kostne sitzen bleibt. PKH kriegt er sicher.
eve

#8

04.10.2007, 16:27

Naja, so sicher ist das auch nicht. Ich würde erstmal PKH abwarten.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#9

04.10.2007, 16:38

Aber PKH wir doch normalerweise erst im Termin gewährt!!!Wie mache ich das???
eve

#10

04.10.2007, 16:38

NÖ! Gericht anschreiben und bitten, noch vor dem Termin zu entscheiden.
Antworten