pkh-einschränkung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

31.10.2007, 14:44

Hab einen PKH-Besclhuss bekommen. Wir sitzen nicht am Ort des Gerichts, sondern ca. 70 km weiter. Wir wurden beigeordnet. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedignungen eines in X ansässigen Rechtsanwalts. Aber da komische kommt noch:
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche KOsten werden nicht erstattet.

Wie soll ich das mit den außergerichtlichen Kosten verstehen??? Wir sind in diesem Verfahren Beklagte und wurden auf Schmerzensgeld verklagt. Wir waren auch außergerichtlich im Rahmen der BerH tätig gewesen. Ich verstehe diesen Hinweis überhaut nicht...
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LuzZi
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#2

31.10.2007, 15:25

Ich würde jetzt sagen die Kosten die im Rahmen des PKH-Bewilligungsverfahrens enstanden sind. Kann mir da nun auch nichts anderes drunter vorstellen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Curry
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#3

31.10.2007, 15:27

Das Gericht meint mit außergerichtliche Kosten eigentlich immer die Kosten des Rechtsanwalts (gerichtliche Kosten sind Gerichtskosten).
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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NORTHERN DINO
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#4

31.10.2007, 16:11

LuzZi hat geschrieben:Ich würde jetzt sagen die Kosten die im Rahmen des PKH-Bewilligungsverfahrens enstanden sind. Kann mir da nun auch nichts anderes drunter vorstellen.
So sehe ich das nach dem Vortrag auch.
~ Grüßle ~
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#5

31.10.2007, 16:32

Da stimme ich zu, somit hat euer Mdt die kosten für Bewilligungsverfahren nach 3335 selbst zu tragen.
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