PKH, Anrechnung, Verweisung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
_steffi_

#11

12.03.2009, 12:00

Also von der Mdtin, weil PKH bekomm ich ja nicht oder? Weil ichs doch zu spät beantragt hab.
UschiR

#12

12.03.2009, 12:03

Ne, du kannst deine Gebühren nur einmal bekommen. Entweder PKH (dann bekommt die Mandantin ihr Geld wieder für die 3335 Gebühr) oder Abrechnung Verfahren bei Mandantin (dann Anrechnung der bezahlten Rechnung weil ein Verfahren).
_steffi_

#13

12.03.2009, 12:08

Ja genau. Aha. Gut habs auf alle Fälle verstanden. Jetzt mach ich das mal so und warte ab.

DANKE Ihr Lieben!!!!
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