PKH-Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Annie29

#1

20.04.2008, 12:17

Hallo alle zusammen.

Habe heute mal wieder kurz die Gelegenheit mich im Form zu melden und zusagen, ja ich lebe noch.

Ich brauche da mal Hilfe, da ich irgendwie auf dem Schlauch stehe und nicht weis habe ich nun recht oder nicht.

Folgendes Problem:
Sitze über eine PKH-Abrechnung. Mandantin hat uns beauftragt tätig zu werden. Streitgegenstand befindet sich aber in Heilbronn. Wir haben PKH beantragt, diese wurde bewilligt mit der Maßgabe, es wird ein Hauptbevollmächtigter in Heilbronn beauftragt. Wurde getan. Jetzt ist Urteil ergangen. Wir Korrespondenzanwalt, Hauptbevollmächtigter in Heilbronn. Ich kann doch nur VerfG abrechnung, TermG nicht, ja logisch, aber Kopiekosten? Mir wäre es neu, wenn man über die Staatskasse Kopiekosten abrechnen kann? Oder denke ich falsch? Wäre lieb wenn mir jemand helfen kann.

Liebe Grüße
Janin

#2

20.04.2008, 12:19

kopiekosten kannst du nicht über die staatskasse abrechnen, werden dir gestrichen. wenn ihr wirklich so viele kosten habt, würde ich diese der mandantin in rechnung stellen.
Annie29

#3

20.04.2008, 12:24

Hallo Janin.
Das glaube ich nämlich auch. Meine Chefin besteht darauf, habe ihr aber auch gesagt, dass diese gestrichen werden. Danke für die Bestätigung.
Liebe Grüße
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13
NORTHERN DINO
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#5

20.04.2008, 12:54

Ausnahme sollten auch hier Kopiekosten resultierend aus einer Ermittlungs- oder Gerichtsbeiakte sein. Ansonsten hat Janin (wie immer :wink: ) Recht.
~ Grüßle ~
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