PKH-Abrechnung nach Abtrennung der Folgesache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

29.01.2010, 13:42

Hi! Ich habe ein Problem. Hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Es geht um PKH-Abrechnung einer Sorgerechtssache. Die Gegenseite hat einen SCheidungs- und Sorgerechtsantrag in einem Schriftsatz gestellt. Im Termin zur Scheidung (es wurde sowohl über Scheidung als auch über Sorgerecht zunächst verhandelt) wurde seitens der Gegener beantragt, das Sorgerechtsverfahren abzutrennen. Wir stimmten der Abtrennung zu. Im Termin erging der Beschluss, dass das Sorgerechtsverfahren abgetrennt wird. Danach erging das Scheidungsurteil. Erst später wurde ein Termin bzgl. der Sorgerechtsangelegenheit anberaumt und unsererseits auch wahrgenommen. Wir haben separat Scheidung abgerechnet - alles kein Problem. Nach der Abrechnung des Sorgerechtsverfahrens nach Streitwert 3.000 EUR schreibt uns das Gericht, dass keine Festsetzung nach § 55 RVG möglich ist, sondern nach den addierten Werten abzurechnen ist. Das Gericht verwest auf Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 628, Rn. 21. Mir erscheint diese Fundstelle als veraltet, vielleicht kann mir jemand helfen, hierzu Stellung zu nehmen.

Danke schon mal im Voraus. :oops:
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#2

30.01.2010, 20:35

Zöller, ZPO, 25. Aufl., 2005, § 628, Rn. 21
Die Vorschrift ist in dem Sinne veraltet, dass es nach Einführung des FamFG u. a. dieser § 628 ZPO aufgehoben wurde. Dieser findet man nun ähnlich in § 137 FamFG.

Die elterliche Sorge ist eine Folgesache, § 137 (3) FamFG.

§ 137 (5) FamFG sagt, dass abgetrennte Folgesachen nach Abs. 3 nach der Abtrennung als selbstständige Verfahren fortgeführt werden.

(§ 16 Nr. 4 RVG sagt, dass eine Scheidungssache und die Folgesachen eine Angelegenheit sind --> demnach keine Extra-Gebühren, sondern eine Gebühr aus dem addieren Streitwert ... auch § 44 FamGKG sagt, dass die Scheidungssache und die Folgesache als ein Verfahren gelten, somit auch gebührenrechtlich.)

Wenn ich jetzt aber in meine Schulunterlagen zu dem neuen Familienrecht nachschaue, haben wir genau so ein Fall gemacht. Das Sorgerecht wurde abgetrennt. Meine Angaben hierzu waren:

Im Verbundverfahren wird dann bei der Abrechnung die elterliche Sorge nicht mit berücksichtigt (ok, habt ihr ja auch gemacht). Elterliche Sorge wird selbstständig abgerechnet. Wenn z. B. eine TG für die elterliche Sorge noch im Verbund entsteht, nach Abtrennung aber nicht mehr, kann trotzdem die 1,2 TG berücksichtigt werden (für deinen Fall irrelevant, da ja Termin nach Abtrennung stattfand). Das hab ich übrigens unter der Überschrift "Zu § 21 (3) RVG" stehen

Also würde ich demnach sagen, dass du richtig abgerechnet hast.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen ...
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#3

31.01.2010, 15:45

vielen Dank! Ich werde morgen Stellung nehmen und Deine Indormationen zugrunde legen! In der Zwischenzeit bin ich auf eine Akte gestoßen, wo wir eine ähnliche Situaion hatten, die Gegener hatte dort aber vor beiden Terminen Abtrennungsantrag gestellt. Die Abtrennung erfolgte auch und das Sorgerechtsverfahren ist bereits gelaufen, dort hat man uns den Streitwert 3.000 EUR genannt und wir haben auch schon abgerechnet, bis jetzt aber noch nichts bekommen. Ich meine aber, wenn es eine Folgesache im Verbund wäre und als solche abzurechnen, dann hätten wir Streitwert 900 und nicht 3000 EUR.

Nochmals, vielen lieben Dank!!!
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#4

31.01.2010, 15:59

Wann wurde denn der Scheidungsantrag eingereicht? Ist das FamFG überhaupt anzuwenden?
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#5

31.01.2010, 20:03

Wann wurde denn der Scheidungsantrag eingereicht? Ist das FamFG überhaupt anzuwenden?
Achja, stimmt ja, da muss man natürlich auch darauf achten! Daran hab ich gar nicht gedacht :oops: Wenigstens hat online mitgedacht :mrgreen:

Online, war die Sache vor Einführung des FamFG anders geregelt? Weißt du das? Ich hab leider mit FamR-Sachen eigentlich überhaupt nichts am Hut ...
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#6

01.02.2010, 11:55

Die Scheidung wurde nach altem Recht (im Juni 2009) eingereicht. Heißt es jetzt, dass ich doch falsch abgerechnet habe? Wie ist es nach altem Recht? HILFE!!!
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#7

01.02.2010, 12:46

Ich hab grad meine Kollegin gefragt, die hatten auch so einen Fall (nach altem Recht), dass das Sorgerecht im Nachhinein abgetrennt wurde. Und sie hatte zwei getrennte PKH-Abrechnungen ggü der Staatskasse gemacht und nicht die Werte addiert. Das Gericht hat auch nichts gesagt, ist schon alles bezahlt ...
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