Habe folgendes Problem:
PKH-Abrechnung mit Termins-Korrespondenzanwalt:
Wir haben Klage eingereicht und einen Terminsanwalt beauftragt, den Termin für uns wahrzunehmen. Die Parteien haben sodann einen Vergleich geschlossen.
Gefühlsmäßig würde ich so abrechnen:
Wir, also Hauptbevollmächtigte:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
1,0 Einigungsgebühr 1003
Terminsanwalt:
0,65 Verfahrensgebühr 3401
1,2 Terminsgebühr 3402
1,0 Einigungsgebühr 1003
Beide Anwälte müssen eine PKH-Abrechnung einreichen, oder? Entsteht die Einigungsgebühr wirklich 2mal oder müssen sich beide Anwälte eine teilen?
PKH-Abrechnung mit Terminsanwalt
Hallo,
also genau kann ich Dir das nicht sagen. Es ist ja so, dass man die Einigungsgebühr für die Mitwirkung an einem Vergleich bekommt. Eigentliche haben ja dann beide mitgewirkt. Aber zwei Einigungsgebühren?
Im Notfall würde ich die Unterbevollmächtigten anschreiben, dass sie euch eine Abrechnung zukommen lassen sollen und schauen wie die es gemacht haben. Offiziell würde ich sagen, der Hauptbevollmächtigte bekommt die Einigungsgebühr und inoffiziell würde ich die Gebühren einschließlich Einigungsgebühr teilen.
Und beide Anwälte werden nach der Tabelle für die PKH abgerechnet.
also genau kann ich Dir das nicht sagen. Es ist ja so, dass man die Einigungsgebühr für die Mitwirkung an einem Vergleich bekommt. Eigentliche haben ja dann beide mitgewirkt. Aber zwei Einigungsgebühren?
Im Notfall würde ich die Unterbevollmächtigten anschreiben, dass sie euch eine Abrechnung zukommen lassen sollen und schauen wie die es gemacht haben. Offiziell würde ich sagen, der Hauptbevollmächtigte bekommt die Einigungsgebühr und inoffiziell würde ich die Gebühren einschließlich Einigungsgebühr teilen.
Und beide Anwälte werden nach der Tabelle für die PKH abgerechnet.
Beide Anwälte können nur im Rahmen der PKH abrechnen, wenn auch für den Terminsvertreter PKH beantragt und bewilligt wurde.
Dazu hätte man einen separaten Antrag stellen müssen.
Ist dies nicht erfolgt, so dürfte der Terminsvertreter keine Gebühren aus der Staatskasse abrechnen können, sondern nur der Hauptbevollmächtigte.
Dazu hätte man einen separaten Antrag stellen müssen.
Ist dies nicht erfolgt, so dürfte der Terminsvertreter keine Gebühren aus der Staatskasse abrechnen können, sondern nur der Hauptbevollmächtigte.
Was ich in solchen Fällen mach, wenn mir wirklich keiner wirklich helfen kann und ich unsicher bin, dann ruf ich bei der RAK an und frag da nach. Ich weiß natürlich nicht, ob die für Dich zuständige da auch hilft. Meine ist die in Frankfurt am Main.
- Annile
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 732
- Registriert: 14.02.2006, 19:44
- Wohnort: Nähe Frankfurt am Main
Meine ist auch Frankfurt am Main. Allerdings weiß ich nicht, ob die mir dies beantworten können, bzw. ob die mir überhaupt Auskunft geben. Ach.. ich probier das einfach mal und reich die PKH mit Einigungsgebühr ein.. mal schauen was der Terminsvertreter macht..
Es Annile :hurra
Ach ja woher bist Du denn?
Also mir haben sie schon geholfen! Die können Dir das beantworten. Die haben da extra jemanden. Ruf einfach in der Zentrale an und sag Du hast ne Frage wegen RVG.
Also mir haben sie schon geholfen! Die können Dir das beantworten. Die haben da extra jemanden. Ruf einfach in der Zentrale an und sag Du hast ne Frage wegen RVG.
Also grundsätzlich muss für den Terminsvertreter auch PKH bewilligt werden, sonst kann er nicht nach Staatskasse abrechnen. Was die Einigungsgebühr angeht, so bekommt sie nur der Unterbevollmächtigte, es sei denn, der HBV kann nachweisen, dass er maßgeblich am Vergleich beteiligt war (vorher schon Schriftsätze mit Vergleichsvorschlag, der dann so im Termin angenommen wurde o. ä.). Kann er das nicht, so kriegt er auch keine Einigungsgebühr. Kann er das, so wird die Einigungsgebühr geteilt.
- tweety79
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 367
- Registriert: 10.10.2006, 17:17
- Beruf: Rechtsfachwirt
- Software: RA-Micro
Hallöchen,
ich muss mal wieder ganz doof fragen
Ich habe hier eine Sache auf dem Tisch liegen, wo wir als Terminsvertreter beauftragt wurden. Der HBV hat PKH beantragt, diese wurde zwar bewilligt, jedoch wurden wir (als Terminsvertreter) beigeordnet und der HBV wurde als Verkehrsanwalt beigeordnet (wurde nachträglich noch vom Gericht geändert; anfangs war HBV beigeordnet).
Jetzt soll ich die Sache gegenüber dem HBV abrechnen. Mach ich das ganz normal, sprich nur die Gebühren für TV? Oder muss/kann ich alles beantragen und dann später Gebührenteilung vornehmen? Mir steht da irgendwie gerade ein Brett quer! Welche Gebühren stehen dann dem HBV überhaupt zu? Eigentlich als HBV ja 3100, aber laut Beschluss AG als Verkehrsanwalt ja nur 1,0 nach 3400. Ich habe echt keinen Plan.
Hattet Ihr schon mal so einen wirren Fall?
ich muss mal wieder ganz doof fragen
Ich habe hier eine Sache auf dem Tisch liegen, wo wir als Terminsvertreter beauftragt wurden. Der HBV hat PKH beantragt, diese wurde zwar bewilligt, jedoch wurden wir (als Terminsvertreter) beigeordnet und der HBV wurde als Verkehrsanwalt beigeordnet (wurde nachträglich noch vom Gericht geändert; anfangs war HBV beigeordnet).
Jetzt soll ich die Sache gegenüber dem HBV abrechnen. Mach ich das ganz normal, sprich nur die Gebühren für TV? Oder muss/kann ich alles beantragen und dann später Gebührenteilung vornehmen? Mir steht da irgendwie gerade ein Brett quer! Welche Gebühren stehen dann dem HBV überhaupt zu? Eigentlich als HBV ja 3100, aber laut Beschluss AG als Verkehrsanwalt ja nur 1,0 nach 3400. Ich habe echt keinen Plan.
Hattet Ihr schon mal so einen wirren Fall?
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -