PKH-Abrechnung mit Terminsanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bibbi
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#31

19.09.2007, 23:28

PS: War aber keine PKH....
LG...Bibbi... :pcwink
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(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))
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tweety79
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#32

20.09.2007, 08:19

@ Pepsi: Ich soll ja gar nicht über PKH abrechnen, dass ist ja noch das Tolle an der ganzen Sache! Chef meint, die Gegenseite hätte genug Geld, um die festgesetzten Kosten gleich zu zahlen, so dass wir keine Erstattung von der Landeskasse benötigen. Ich sag dazu nichts mehr! Nur die Probleme fangen spätestens dann an, wenn Verfügungen kommen. Dann heißt es wieder: Wieso haben Sie das so gemacht bzw. haben Sie mir das nicht gleich gesagt? *grummel* Aber so sind halt, die Chefs! Mehr wie den Mund fusselig reden, kann man schließlich nicht. :wink:

Ich weiß gar nicht, wieso ich eigentlich hier die Einigungsgebühr ins Spiel gebracht habe???? Es fand gar kein Vergleich statt! Es war ne Vaterschaftsanerkennung. Man, da habe ich wohl gerade zwei Akten durcheinander gewürfelt (hatte nämlich noch ne andere KFA-Sache auf'm Tisch mit Vergleich). Tut mir echt leid! Aber ansonsten ist es schon klar, dass nicht beide Anwälte eine EG bekommen, sofern sie nicht beide tätig waren. Hatte mich nur etwas irritiert.
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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Pepsi
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#33

20.09.2007, 08:37

warum steht dann im Titel PKH?
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tweety79
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#34

20.09.2007, 08:49

Ach Pepsi, vergiss mein erstes Posting von heute!!! Ich schlafe wohl noch. Natürlich ist es egal, ob PKH oder nicht! Für den KFA spielt das ja keine Rolle. Ich habe die PKH ins Spiel gebracht wegen der Gebühren. Da ja der HBV als Verkehrsanwalt beigeordnet wurde und wir praktisch als HBV und nicht als UBV. Darum ging es mir beim Chef! Ich brauche dringend URLAUB!!! Im Titel steht natürlich nichts von PKH. Haben lediglich den Beschluss über PKH. Ich sollte wohl besser gleich wieder nach Hause gehen :oops:
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#35

26.09.2007, 12:55

So, jetzt haben wir den Salat. Habe circa vor ner Stunde mit dem KO-Anwalt telefoniert. Er versteht unseren KFA nicht! Von wegen wieso wir ne 0,65 Gebühr in Ansatz gebracht haben. Der war total durch den Wind! Kann ich aber echt nachvollziehen. Ging mir ja auch so. Ich bin ja der gleichen Meinung wie er, nämlich das wir ne 1,3 VG, 1,2 TG sowie 1,0 VG für Verkehrsanwalt in Ansatz bringen dürfen. Und nicht wie mein Chef es wollte anstelle der 1,0 ne 0,65 Gebühr. Das ist einfach nicht richtig!!! :wut Jetzt habe ich nur folgendes Problem. Mein Chef ist für 2 Wochen in Urlaub. Rufe ich jetzt beim Gericht an und lasse unseren ersten KFA zurückstellen, um die Sache mit Chef zu klären, sobald er wieder da ist? Kann ja nicht einfach so einen korrigierten KFA rausschicken, auch wenn es richtig wäre. Was würdet Ihr jetzt machen?
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Pepsi
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#36

26.09.2007, 13:44

:nocomment :ohmann :kopfhoch jo so würd ich das machen..

und sag deinem chef, man kann nichts anderes festsetzen, als wie das gericht beigeordnet hat, dann hätte er gegen den beschluss was tun müssen.. das das mit dem Korr.RA quatsch ist, wissen wir glaub ich auch alle, aber so ist das nunmal festgesetzt worden
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#37

26.09.2007, 16:00

:thx Pepsi.

Der KO-Anwalt hat jetzt noch ein Schreiben bezüglich unseres Telefonates gefaxt. Bin mal total gespannt, was Chef nach seinem Urlaub dazu sagt. Sicherlich kann er sich mal wieder an unser GEspräch nicht erinnern und ich bin wie üblich wieder schuld. :cry:

Werde morgen Vormittag gleich mal Gericht anrufen, dass da nicht auch noch ne Verfügung rausgeht. Muss ich nicht von allen Seiten haben! Dann wissen die nämlich gleich Bescheid. Nur ne passende Begründung muss ich mir dann bis morgen noch einfallen lassen. Will ja nicht unbedingt alles auf mich nehmen, aber Chef in die Pfanne hauen ist auch nicht gerade toll :?
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#38

26.09.2007, 19:31

wieso irren kann sich jeder mal..
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