PKH-Abrechnung mit Terminsanwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#21

18.09.2007, 16:48

Tweety, das war keine blöde Frage! Es gibt keine blöde Fragen, nur blöde Antworten - also , wenn irgendwas ist, dann frage - so oft du willst, so oft du es brauchst, ok?? Dafür sind wir hier.
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#22

18.09.2007, 16:54

Ok, ok, ist ja schon gut!!! Ich gebe mich geschlagen und werde Euch weiterhin in der altbewährten Form nerven. :lol:

Ich weiß gar nicht, was ich ohne Euch machen würde! Ihr seid echt klasse!
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#23

18.09.2007, 20:14

ja sorry, war vorhin etwas genervt.. blöde fragen direkt nerven nicht, aber wenns einer nach dem 4ten mal erklären nicht kapiert hat, da wirds schon haarig für die nervenstränge ;-)
Benutzeravatar
Tine1978
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 19.09.2007, 10:00
Wohnort: Stendal
Kontaktdaten:

#24

19.09.2007, 10:36

Hallo, habe gerade in Eurem Forum gelesen und mich mal registriert.

Also eine Gebührenteilung wird intern vereinbart, d.h. daß vor der Festsetzung der Gebühren erst einmal die Gebühren geteilt werden, die entstanden wären, wenn nur 1 Anwalt tätig geworten wäre. Also 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 VerglG PTKD etc.

Im Kostenfestsetzungsverfahren, also extern, werden die Kosten des Hauptbevollmächtigten als auch die Kosten des Unterbevollmächtigten geltend gemacht. Also für den HB 1,3 VG, 1,0 Vergl.G und für den UBV 0,65 VG, 1,2 TG und 1,0 Vergl.G. Wenn in der Kostenfestsetzung dann alle Gebühren festgesetzt werden, werden diese in einer Kostenrechnung zusammengefaßt und die Endsumme entsprechend geteilt, da vereinbart ist, die ersetzungsfähigen Kosten zu teilen. Wenn also die Kosten des HB als auch des UBV festgesetzt werden, wird diese Gesamtsumme dann durch 2 geteilt. Das versteht man unter Gebührenteilung.

Sofern der Richter im PKH-Beschluß beschlossen hat, daß der eigentliche HB jetzt Verkehrsanwalt ist, hätte man vielleicht mit einer Beschwerde gegen den Beschluß vorgehen sollen. Da der eigentliche HB, der jetzt Verkehrsanwalt geworden zu sein scheint, ja nunmehr hinsichtlich seiner Gebühren benachteiligt ist, der er ja nur die Gebühr nach Nr. 3400 VV, RVG erhält. Da indes intern eine Gebührenteilung vereinbart worden ist, werden sämtliche festgesetzte Gebühren halt wieder in der Endsumme geteilt, so daß also jeder eine einen Teil der VG, der TG, der Vergl.G und der VG für den Verkehrsanwalt erhält.

Bei Wunsch kann ich auch gerne mal ne Beispielsrechnung schicken.

Ich hoffe, ich konnte mit meinem Beitrag weiterhelfen.

Gerne wieder. :) :)
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#25

19.09.2007, 16:00

Hallo Tine,

hast Du meine PN bekommen? Oder ist sie etwa "unterwegs verloren" gegangen?

Ansonsten hier noch mal:

Habe zwischenzeitlich mit Chef gesprochen. Er möchte eine 0,65 VG, 1,2 VG, 1,0 EG und 1,3 VG festsetzen lassen. Gegenüber HBV rechnen wir wie üblich ab. Chef meint, er schxxxt auf den PKH-Beschluss (weil danach würden wir ja 1,3 VG, 1,2 TG, 1,0 EG und der Verkehrsanwalt nur 1,0 VG erhalten). Kann ich den Beschluss einfach übergehen oder hagelt es dann Monierungen?

Bekommen wirklich beide Anwälte eine 1,0 EG??? Es war doch nur mein Chef an der Einigung beteiligt!
Zuletzt geändert von tweety79 am 19.09.2007, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Benutzeravatar
Tine1978
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 19.09.2007, 10:00
Wohnort: Stendal
Kontaktdaten:

#26

19.09.2007, 16:42

Hallo tweety,

der UBV hat aber den Termin doch wahrgenommen und den Vergleich dort protokollieren lassen oder? Wenn nur der Hauptbevollmächtigte den Vergleich abgeschlossen hat, kann der UBV keine geltend machen, kann jedoch intern innerhalb der Gebührenteilungsabrede die Hälfte verlangen. Mal versuchen, ob es Monierungen hagelt, vielleicht kann man dann noch Beschwerde gegen den Beschluß im nachhinein einlegen. Ich glaube ich würde ihn nicht ignorieren, weil es ja dann schließlich mehr Kohle gibt.
Benutzeravatar
tweety79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 367
Registriert: 10.10.2006, 17:17
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro

#27

19.09.2007, 16:48

Gut, so habe ich es ja auch gemacht! *puh* Ich persönlich würde den Beschluss auch nicht ignorieren, aber Chef will es eben so. Ich habe ihn gestern 3x darauf hingewiesen. Aber er meinte immer nur, ich solle doch endlich aufhören, auf dem PKH-Beschluss herumzureiten. Also, wenn er meint! Ich glaube, er hat nicht wirklich verstanden, worauf ich hinaus wollte. Aber bitte schön, selbst Schuld! Aber ich denke, dass er da eher an den Kollegen denkt, da er auch nicht gerade begeistert war über den PKH-Beschluss und eigentlich auch anderer Meinung. Ich weiß ja nun nicht, was die beiden unter sich vereinbart haben. So was muss man ja seiner Angestellten nicht erzählen, nein. :wink:
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
Benutzeravatar
Tine1978
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 19.09.2007, 10:00
Wohnort: Stendal
Kontaktdaten:

#28

19.09.2007, 16:53

Sehe ich auch so, letzten Endes ist es die Entscheidung der Chefs. Mehr als mit dem Besenstiel darauf hinweisen, können wir auch nicht. :zustimm :zustimm :nocomment
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#29

19.09.2007, 22:39

wenn du SO die PKH abrechnen willst, wirste scheitern.. dann wird dein chef schon sehen, was er davon hat

wenn nicht wirklich beide an der EInigung beteiligt waren, kriegen logischerweise auch nicht beide eine gebühr.. war es denn ein widerrufsvergleich oder einer der erst angenommen werden musste nach dem termin?

verstehe ich nicht, warum die immer auf so kostnsachen rumreiten müssen, wo sie genau wissen, das wir mehr (wenn nicht überhaupt nur) ahnung davon haben. WIe gut das meiner nicht so ist, der kümmert sich um kostensachen gar nicht
Benutzeravatar
Bibbi
Forenfachkraft
Beiträge: 197
Registriert: 19.07.2007, 23:20
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#30

19.09.2007, 23:27

hmmm...hab mich hier auch gerade mal durchgelesen...
und ich meine, wir (als HBV) mussten heute eine Monierung hinnehmen in einer Sache wegen Anrechnung der Geschäftsgebühr...Werd morgen gleich noch mal in die Akte schauen...*grübel*
LG...Bibbi... :pcwink
-----------------------
(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))
Antworten