Hallo,
auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt hier erschlagen werde, weil die Frage schon gestellt wurde und ich es aber nicht gefunden habe (zu blöd dafür bin),wollte ich meine Frage trotzdem los werden:
Ist das richtig, dass die Parteikosten nach JEVG nur entstehen, wenn der Zeuge nicht im Bezirk des geladenen Gerichts wohnt? (entstehen ihm keine Fahrtkosten nach § 19, 5 II 1 JVEG,Zeitversäumnis § 20 JVEG, oder Haushaltsführung § 21 JVEG, oder Verdienstausfall § 22 JVEG
Für ne kurze Antwort wäre ich sehr dankbar und ein schönes WE für Euch alle.
Y.
Parteikosten
PeeDee
Im Übrigen wärs ja eigentümlich wenn kein Verdienstausfall entstehen darf, nur weil das Gericht im selben Ort ist. Das könnte man höchstens noch für die Fahrtkosten bedenken, aber nie nich für Verdienstausfall! Aber im Übrigen auch nicht für Fahrtkosten, denn RVG und JVEG unterscheiden sich in dem Punkt
Im Übrigen wärs ja eigentümlich wenn kein Verdienstausfall entstehen darf, nur weil das Gericht im selben Ort ist. Das könnte man höchstens noch für die Fahrtkosten bedenken, aber nie nich für Verdienstausfall! Aber im Übrigen auch nicht für Fahrtkosten, denn RVG und JVEG unterscheiden sich in dem Punkt
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You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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