Parteikosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yasmina
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#1

26.03.2010, 12:28

Hallo,
auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt hier erschlagen werde, weil die Frage schon gestellt wurde und ich es aber nicht gefunden habe (zu blöd dafür bin),wollte ich meine Frage trotzdem los werden:

Ist das richtig, dass die Parteikosten nach JEVG nur entstehen, wenn der Zeuge nicht im Bezirk des geladenen Gerichts wohnt? (entstehen ihm keine Fahrtkosten nach § 19, 5 II 1 JVEG,Zeitversäumnis § 20 JVEG, oder Haushaltsführung § 21 JVEG, oder Verdienstausfall § 22 JVEG

Für ne kurze Antwort wäre ich sehr dankbar und ein schönes WE für Euch alle.

Y.
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PeeDee
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#2

26.03.2010, 12:29

Nein, die Entschädigung nach dem JVEG gibts immer
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
cjdenver
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#3

26.03.2010, 12:34

PeeDee :zustimm

:klugscheiss

Im Übrigen wärs ja eigentümlich wenn kein Verdienstausfall entstehen darf, nur weil das Gericht im selben Ort ist. Das könnte man höchstens noch für die Fahrtkosten bedenken, aber nie nich für Verdienstausfall! Aber im Übrigen auch nicht für Fahrtkosten, denn RVG und JVEG unterscheiden sich in dem Punkt ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Yasmina
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#4

26.03.2010, 13:01

Super, vielen, vielen Dank an Euch zwei....
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