öffentliche Zustellung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sevi83
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#1

05.01.2007, 14:51

Hallo Leute.

folgendes Problem:

Unsere Klage an den Gegner kann nicht zugestellt werden. Wir haben schon zweimal beim Einwohnermeldeamt nachgefragt. Er ist von Amts wegen unbekannt verzogen. Jetzt hat uns das Gericht angeschrieben :

zur Kenntnis + dass Ihnen anheim gestellt wird, die öffentliche Zustellung zu beantragen.

Wie funktioniert wo was?

Danke im Voraus....
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Pepsi
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#2

05.01.2007, 14:53

ja beantragen halt... (was meinst du wie funktioniert das?)
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Curry
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#3

05.01.2007, 14:54

Schau mal in die §§ 185 ff. ZPO. Da steht alles dazu drin.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#4

05.01.2007, 15:25

Im Zweifelsfall: Antrag stellen und abwarten, was das Gericht sagt...
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Sunny
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#5

06.01.2007, 14:50

Würde es auch so machen wie Manu.
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wifey
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#6

06.01.2007, 23:08

:zustimm
Viele Grüße

ich
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#7

06.01.2007, 23:17

Die Regel ist, dass der entsprechende Antrag gestellt wird und die Nachweise der unmöglichen Zustellung (Mitteilung des EMA, dass der Bekl. nach unbekannt abgemeldet wurde, negative Postanfrage etc.) dem Antrag beigefügt werden. Dann sollte es klappen. Wenn das Gericht schon den Vorschlag macht, sehe ich überhaupt keine Schwierigkeiten. Ohne Antrag geht´s aber nicht.
~ Grüßle ~
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