Hallo!
Hab hier ne komische Sache:
Mandant war gestern in der Kanzlei wegen einer Strafsache. Hat uns den Auftrag erteilt und wir haben gestern schon per Fax an Polizei die Personalien bekannt gegeben und um Akteneinsicht gebeten. Jetzt ruft der Mandant an und kündigt heute Morgen das Mandat, weil ihm die Mandatsbedingungen komisch vorkommen (soso ). Naja, jetzt weiß ich nicht, wie ich abrechnen soll. Einfach nur eine Beratungsgebühr oder, da wir ja eigentlich schon "tätig geworden sind" die GG und VG im unteren Bereich?
Ich tendiere eher zur Beratungsgehühr, da ja noch nix großartiges passiert ist. Oder muss ich die anderen Gebühren nun nehmen?
Danke!
Nur Beratung oder schon Verteidigung?
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Ich würde eine GG im unteren Rahmen ansetzen.
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Keine VG wegen AE? Beratungsgebühr geht wahrscheinlich nicht mehr, oder?
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Die Akteneinsicht ist mit der GG abgegolten.
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Nein, deswegen sagen wir ja Grundgebühr. Die erste Akteneinsicht zzgl. Besprechung mit dem Mandanten ist mit der Grundgebühr abgegolten.
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Ist doch auch völlig egal, welchen Namen Du dem Kind gibst. Der Mandant wird eh nicht bezahlen wollen. Ich würde eine GG unterhalb der Mittelgebühr abrechnen.
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Du sprichst aus, was ich vorhin auch gedacht hab
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Habt recht! Vielen Dank!