Nur Beratung oder schon Verteidigung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Ichbins2010
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 319
Registriert: 28.02.2010, 15:10
Software: Advoware

#1

01.03.2011, 09:49

Hallo!

Hab hier ne komische Sache:

Mandant war gestern in der Kanzlei wegen einer Strafsache. Hat uns den Auftrag erteilt und wir haben gestern schon per Fax an Polizei die Personalien bekannt gegeben und um Akteneinsicht gebeten. Jetzt ruft der Mandant an und kündigt heute Morgen das Mandat, weil ihm die Mandatsbedingungen komisch vorkommen (soso :shock: ). Naja, jetzt weiß ich nicht, wie ich abrechnen soll. Einfach nur eine Beratungsgebühr oder, da wir ja eigentlich schon "tätig geworden sind" die GG und VG im unteren Bereich?
Ich tendiere eher zur Beratungsgehühr, da ja noch nix großartiges passiert ist. Oder muss ich die anderen Gebühren nun nehmen?

Danke!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

01.03.2011, 10:14

Ich würde eine GG im unteren Rahmen ansetzen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#3

01.03.2011, 10:24

Hier kannste die Grundgebühr abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ichbins2010
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 319
Registriert: 28.02.2010, 15:10
Software: Advoware

#4

01.03.2011, 10:46

Keine VG wegen AE? Beratungsgebühr geht wahrscheinlich nicht mehr, oder?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

01.03.2011, 10:51

Die Akteneinsicht ist mit der GG abgegolten.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#6

01.03.2011, 10:51

Nein, deswegen sagen wir ja Grundgebühr. Die erste Akteneinsicht zzgl. Besprechung mit dem Mandanten ist mit der Grundgebühr abgegolten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14392
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

01.03.2011, 10:54

Ist doch auch völlig egal, welchen Namen Du dem Kind gibst. Der Mandant wird eh nicht bezahlen wollen. Ich würde eine GG unterhalb der Mittelgebühr abrechnen.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#8

01.03.2011, 11:11

Du sprichst aus, was ich vorhin auch gedacht hab ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ichbins2010
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 319
Registriert: 28.02.2010, 15:10
Software: Advoware

#9

01.03.2011, 12:12

Habt recht! Vielen Dank!
Antworten