Neue Angelegenheit?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Y-aus-Berlin
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#1

11.07.2012, 12:30

Hallo Ihr Lieben,

wir haben hier eine weggelegte Akte. Jetzt kommt der Mdt wieder mit der gleichen Sache an. Ich finde die entsprechende Vorschrift nicht, dass es eine Frist geben soll in der steht, dass nach 2 Jahren wir wieder Gebühren abrechnen dürfen, da es nicht mehr zur ursprünglichen Akte gehört und nun eine neue Angelegenheit ist und nochmal abgerechnet werden kann. Ich dachte an §§ 16,17,18 RVG. Konnte da aber nichts finden. Habt Ihr eine Idee? Danke!
Liebe Grüße

y
gkutes

#2

11.07.2012, 12:32

§ 15 (5)
2 Kalenderjahre
Y-aus-Berlin
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#3

11.07.2012, 12:40

Supi, vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!
Liebe Grüße

y
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